Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und ersetzt meist 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Elterngeld-Nettos. Beim ElterngeldPlus liegen die Beträge zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Für Ihre Finanzplanung zählt deshalb nicht nur der Anspruch, sondern vor allem die Lücke zum bisherigen Einkommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
- ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
- Meist ersetzt Elterngeld 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Elterngeld-Netto.
- Für Geburten ab 1. April 2025 entfällt der Anspruch bei mehr als 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
- Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes geplant, nicht nach Kalendermonaten.
- Seit April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Eltern auf einen Monat in den ersten 12 Lebensmonaten begrenzt.
Was ist Elterngeld und was ist Elternzeit?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt betreuen und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Es gleicht einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens aus. Auch ohne Einkommen vor der Geburt ist Elterngeld möglich, dann mindestens in Höhe des Mindestbetrags.
Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Auszeit oder Arbeitsreduzierung beim Arbeitgeber. Für Elterngeld zählt vor allem, dass Sie Ihr Kind selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben und während des Bezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Wie viel Elterngeld bekommt man beim Basiselterngeld?
Beim Basiselterngeld wird normalerweise das Einkommen betrachtet, das nach der Geburt wegfällt. Haben Sie nach der Geburt kein Einkommen, orientiert sich die Leistung an Ihrem Einkommen vor der Geburt. Arbeiten Sie während des Bezugs in Teilzeit, zählt der Unterschied zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt.
Die Grundregel: 65 Prozent vom wegfallenden Elterngeld-Netto
In der Praxis liegt die Ersatzrate häufig bei 65 Prozent. Bei niedrigeren Einkommen kann sie auf 67 Prozent oder sogar höher steigen. Bei sehr geringem Einkommen erhöht sich die Ersatzrate schrittweise. Der Mindestbetrag bleibt aber immer gesichert.
Typische Einkommensersatzrate
des Elterngeld-Nettos vor der Geburt
muss aus Rücklagen oder Kredit gedeckt werden
Bei niedrigem Einkommen bis 67 % oder höher. Mindestbetrag: 300 Euro/Monat.
Vereinfachte Formel: Elterngeld-Netto vor der Geburt minus Einkommen nach der Geburt = Einkommensunterschied.
Davon erhalten Sie meist 65 bis 67 Prozent als Basiselterngeld. Für eine genauere Schätzung sollten Sie den offiziellen Elterngeldrechner nutzen.
Wichtig: Für die Berechnung wird beim Einkommen vor der Geburt maximal ein Elterngeld-Netto von 2.770 Euro berücksichtigt. Deshalb ist das Basiselterngeld bei vollem Einkommenswegfall auf 1.800 Euro im Monat begrenzt.
Warum Ihr Nettogehalt nicht automatisch Ihr Elterngeld-Netto ist
Viele Eltern rechnen zuerst mit dem Nettobetrag auf der Gehaltsabrechnung. Das kann zu falschen Erwartungen führen, weil die Elterngeldstelle ein eigenes Elterngeld-Netto berechnet. Dafür werden vom Bruttoeinkommen pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung vorgenommen. Auch Sonderzahlungen zählen nicht immer so, wie man es aus dem Haushaltsbudget kennt. Deshalb ist der offizielle Elterngeldrechner sinnvoll. Wer nach einem Elterngeld Plus Rechner sucht, kann ihn auch nutzen, um Varianten mit ElterngeldPlus zu prüfen.

Elterngeld berechnen: Drei einfache Beispiele
Die folgenden Beispiele zeigen, wie stark das Basiselterngeld je nach Einkommen ausfallen kann. Zuschläge wie Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag sind darin nicht enthalten. Für Ihre genaue Planung sollten Sie die Werte mit Ihrem tatsächlichen Einkommen und dem offiziellen Elterngeldrechner prüfen.
Beispiel 1: 1.500 Euro Elterngeld-Netto
Bei 1.500 Euro Elterngeld-Netto und keinem Einkommen nach der Geburt liegt der Einkommensunterschied bei 1.500 Euro. Daraus ergeben sich bei 65 Prozent rund 975 Euro Basiselterngeld pro Monat. Im Vergleich zum bisherigen Einkommen fehlen etwa 525 Euro.
Beispiel 2: 2.500 Euro Elterngeld-Netto
Bei 2.500 Euro Elterngeld-Netto und vollem Einkommenswegfall ergibt sich bei 65 Prozent ein Basiselterngeld von rund 1.625 Euro pro Monat. Im Vergleich zum bisherigen Einkommen fehlen etwa 875 Euro. Wenn Miete, Kreditraten, Versicherungen oder andere Fixkosten gleich bleiben, muss diese Differenz eingeplant werden.
Beispiel 3: Hohes Einkommen und Höchstbetrag
Verdienen Sie vor der Geburt deutlich mehr als 2.770 Euro Elterngeld-Netto, steigt das Elterngeld nicht unbegrenzt mit. Da maximal 2.770 Euro Elterngeld-Netto berücksichtigt werden, endet das Basiselterngeld bei höchstens 1.800 Euro pro Monat. Gerade bei höherem Einkommen kann die Lücke zum bisherigen Einkommen deshalb groß sein.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026 beim Elterngeld?
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt: Elterngeld ist ausgeschlossen, wenn das zu versteuernde Einkommen mehr als 175.000 Euro beträgt. Diese Grenze gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Bei Paaren wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet. Bei Alleinerziehenden zählt das eigene Einkommen allein.
Wichtig ist der Begriff „zu versteuerndes Einkommen„. Das ist nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden zum Beispiel Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und bestimmte Freibeträge abgezogen. Maßgeblich ist in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt. Den genauen Wert finden Sie im Steuerbescheid. Wenn Sie nah an der Grenze liegen, sollten Sie Ihren Anspruch genau prüfen, weil wenige Euro über der Grenze den Elterngeldanspruch ausschließen können.

Wie lange bekommt man Elterngeld?
Elterngeld wird in Lebensmonaten des Kindes gerechnet. Wenn Ihr Kind am 12. eines Monats geboren wird, läuft ein Lebensmonat vom 12. bis zum 11. des Folgemonats. Das ist wichtig, wenn Sie Elternzeit, Teilzeit und Gehaltszahlungen abstimmen.
Basiselterngeld und Partnermonate
Ein Elternteil kann Basiselterngeld grundsätzlich bis zu 12 Monate beziehen. Nutzen beide Eltern Elterngeld, können sie die Monate untereinander aufteilen. Wenn mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, kommen zwei Partnermonate hinzu. Zusammen sind bis zu 14 Monate möglich. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Seit April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Eltern in der Regel nur für einen Lebensmonat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate möglich.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus streckt den Bezug: Aus einem Monat Basiselterngeld können zwei Monate ElterngeldPlus werden. Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist es pro Monat halb so hoch wie das Basiselterngeld. Besonders interessant wird ElterngeldPlus bei Teilzeit. Dann kann es monatlich ähnlich hoch ausfallen wie das Basiselterngeld mit Teilzeit, läuft aber doppelt so lange. Der Partnerschaftsbonus ergänzt das Modell um 2 bis 4 weitere ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern parallel 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sehen Sie hier im Überblick:
| Modell | Betrag pro Monat | Dauer | Sinnvoll vor allem wenn |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | 300 bis 1.800 Euro | meist bis 12, mit Partnermonaten bis 14 Monate | ein Elternteil gar nicht oder deutlich weniger arbeitet |
| ElterngeldPlus | 150 bis 900 Euro | bis zu doppelt so lange wie Basiselterngeld | Eltern Teilzeit und längeren Bezug kombinieren möchten |
| Partnerschaftsbonus | wie ElterngeldPlus | 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate | beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten |
Wie wirken sich Teilzeit, Minijob oder Selbstständigkeit auf das Elterngeld aus?
Teilzeit, Minijob oder Selbstständigkeit können an zwei Stellen wichtig werden: beim Einkommen vor der Geburt und beim Einkommen während des Elterngeldbezugs. Arbeiten Sie nach der Geburt weiter, dürfen Sie in der Regel bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dieses Einkommen fließt aber in die Berechnung ein. Das Elterngeld ergibt sich dann aus dem Unterschied zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt.
Auch ein Minijob kann zählen. Bei Selbstständigen ist die Berechnung oft komplexer, weil meist der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt zählt. Sonderfälle können den Anspruch erhöhen: etwa Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag bei Zwillingen oder besondere Regeln für Alleinerziehende.

Warum manchmal weniger Elterngeld ausgezahlt wird als berechnet
Wenn weniger Elterngeld ausgezahlt wird als berechnet, liegt das oft an der Berechnung des Elterngeld-Netto oder an der Anrechnung anderer Leistungen. Ein häufiger Grund sind die ersten Monate nach der Geburt: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet. Deshalb kann trotz Antrag in diesen Lebensmonaten wenig oder kein zusätzliches Elterngeld ausgezahlt werden. Nutzen Sie für die Planung den offiziellen Elterngeldrechner und halten Sie Ihre Einkommensnachweise bereit. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss können Sie vorab bei Krankenkasse und Arbeitgeber erfragen.
Muss man Elterngeld versteuern?
Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Elterngeld erhöht also nicht direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, kann aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen erhöhen. Dadurch kann eine Steuererklärung nötig werden und es kann zu einer Nachzahlung kommen. Planen Sie dafür einen Puffer ein.
Finanziell gut durch die Elternzeit: Budget, Notgroschen und Puffer
Elterngeld ersetzt selten das volle Gehalt. Rechnen Sie deshalb vor der Geburt drei Zahlen durch: Ihr voraussichtliches Elterngeld, Ihre festen Monatskosten und die Lücke zum bisherigen Einkommen.
Hilfreich ist ein Elternzeit-Budget. Prüfen Sie Miete, Versicherungen, laufende Kreditraten, Abos, Mobilität, Babyausstattung und Rücklagen. Ein Notgroschen sollte nicht komplett für planbare Ausgaben eingeplant werden. Er ist für echte Notfälle gedacht.
Wenn nach Budgetcheck, Sparplan und Rücklagen trotzdem eine kurzfristige Finanzierungslücke in der Elternzeit bleibt, sollten Sie zuerst klären, wie hoch die Lücke ist und wie lange sie voraussichtlich dauert. Dann kann ein Kredit für eine planbare Überbrückung sinnvoll sein. Kreditangebote vergleichen hilft dabei, mehrere Optionen zu prüfen, bevor Sie sich festlegen. Ein Ratenkredit ist nicht automatisch die richtige Lösung, kann aber günstiger und übersichtlicher sein als dauerhaft Dispo, Kreditkarte oder unübersichtliche Ratenkäufe zu nutzen. Entscheidend ist aber: Die Monatsrate muss auch mit reduziertem Einkommen tragbar bleiben.
Fazit: Früh rechnen ist besser als später improvisieren
Wie viel Elterngeld Sie bekommen, hängt von Einkommen, Bezugsmodell, Teilzeit, Sonderfällen und der Planung der Lebensmonate ab. Für viele Eltern ist nicht der Anspruch an sich das Problem, sondern die Lücke zwischen Elterngeld und Fixkosten.
Berechnen Sie früh verschiedene Varianten. Stimmen Sie Elternzeit und Elterngeldmonate sauber ab, prüfen Sie Mutterschaftsgeld und mögliche Steuerfolgen und planen Sie einen realistischen Puffer ein. So wird aus einer unsicheren Zahl ein belastbarer Finanzplan.
FAQ: Häufige Fragen zum Elterngeld
Ohne Zuschläge sind es beim Basiselterngeld höchstens 1.800 Euro im Monat. Beim ElterngeldPlus und beim Partnerschaftsbonus sind es ohne Zuschläge höchstens 900 Euro monatlich.
Ein Elternteil kann Basiselterngeld meist bis zu 12 Monate beziehen. Mit Partnermonaten sind zusammen bis zu 14 Monate möglich. ElterngeldPlus kann den Bezugszeitraum verlängern.
Elterngeld ist eine finanzielle Leistung. Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Auszeit oder Reduzierung der Arbeitszeit beim Arbeitgeber.
Oft ja. Wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann ElterngeldPlus über den Gesamtzeitraum vorteilhafter sein als Basiselterngeld. Das sollten Sie mit dem Elterngeldrechner testen.
Für Geburten ab 1. April 2025 entfällt der Anspruch bei mehr als 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Diese Grenze gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Bei Paaren werden beide Einkommen zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden zählt das eigene Einkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt (Steuerbescheid).
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch kann eine Steuernachzahlung entstehen.

