Als Selbstständiger kennen Sie das Problem vielleicht: mehrere Kredite, mehrere Raten, mehrere Zinssätze. Was bei Angestellten schon unübersichtlich sein kann, wird bei schwankendem Einkommen schnell zur echten Belastung. Eine Umschuldung kann helfen, mehrere bestehende Kredite in einen einzigen, günstigeren Kredit zusammenzufassen. Für Selbstständige gelten dabei aber besondere Regeln, denn Banken prüfen Ihre Situation anders als bei einem festen Gehalt.
In Kürze
- Bei einer Umschuldung lösen Sie mehrere bestehende Kredite durch einen neuen, meist günstigeren Kredit ab.
- Banken verlangen von Selbstständigen zusätzliche Unterlagen wie Steuerbescheide und aktuelle Geschäftszahlen.
- Eine Umschuldung lohnt sich vor allem, wenn der neue Zinssatz niedriger ist oder die Gesamtbelastung sinkt.
- Schwankende Einnahmen sind kein Ablehnungsgrund, erschweren aber die Bonitätsprüfung.
- Wird ein Antrag abgelehnt, gibt es meist Alternativen wie einen Kreditvergleich oder eine Bürgschaft.
Warum die Umschuldung für Selbstständige anders läuft
Bei Angestellten prüft die Bank in der Regel ein festes Monatsgehalt. Bei Selbstständigen fehlt dieser feste Anhaltspunkt. Stattdessen schauen sich Banken Ihre Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre, aktuelle Kontoauszüge und oft auch eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung an. Ziel ist es, ein realistisches Bild Ihrer Einnahmen und Ausgaben zu bekommen, auch wenn diese von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen.
Das bedeutet nicht, dass eine Umschuldung für Selbstständige schwieriger ist. Sie dauert aber häufig etwas länger, weil mehr Unterlagen zusammengestellt werden müssen.
Besonders wichtig ist dabei die betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA. Sie zeigt der Bank die aktuelle Geschäftsentwicklung, meist deutlich aktueller als der letzte Steuerbescheid. Ergänzend dazu verlangen viele Banken die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre, um einen Durchschnittswert Ihrer Einnahmen zu bilden. Schwankt Ihr Einkommen stark, kann es helfen, eine kurze schriftliche Erklärung beizulegen, etwa wenn ein einzelnes schwaches Jahr durch einen Sondereffekt wie einen Großauftrag oder eine Investition erklärbar ist.
Rechenbeispiel: So viel lässt sich sparen
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie sich eine Umschuldung auswirken kann. Ein selbstständiger IT-Berater zahlt aktuell für drei laufende Finanzierungen mit jeweils drei Jahren Restlaufzeit insgesamt rund 962 Euro im Monat: einen Ratenkredit über 12.000 Euro Restschuld bei 7 Prozent Zinsen, einen weiteren über 10.000 Euro bei 9 Prozent und zusätzlich einen dauerhaft ausgeschöpften Kontokorrentkredit über 8.000 Euro bei 14 Prozent. Zum Vergleich: Der durchschnittliche effektive Jahreszins für neu vergebene Konsumentenkredite lag laut Deutscher Bundesbank zuletzt bei rund 8 Prozent. Fasst er seine drei Verbindlichkeiten mit insgesamt 30.000 Euro zu einem neuen Umschuldungskredit mit einheitlich 5,5 Prozent effektivem Jahreszins und ebenfalls drei Jahren Laufzeit zusammen, sinkt seine Monatsrate auf rund 906 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von etwa 56 Euro im Monat oder rund 2.000 Euro über die gesamte Laufzeit von drei Jahren.
Wichtig ist dabei der Blick auf die Gesamtlaufzeit. Wird die Laufzeit beim neuen Kredit deutlich verlängert, kann die niedrigere Monatsrate unter Umständen zu höheren Gesamtkosten führen. Ein Kreditvergleich mit realistischen Werten zu Restschuld, Zinssatz und gewünschter Laufzeit zeigt Ihnen, ob sich die Umschuldung in Ihrem Fall wirklich lohnt.
Kontokorrentkredit oder Ratenkredit umschulden?
Viele Selbstständige nutzen neben einem klassischen Ratenkredit auch einen Kontokorrentkredit, also einen Firmen-Dispo, um kurzfristige Liquiditätsspitzen abzudecken. Beide Kreditarten lassen sich grundsätzlich umschulden, die Voraussetzungen unterscheiden sich aber.
- Ein Ratenkredit hat einen festen Zinssatz und eine feste Laufzeit, wodurch sich die Ersparnis bei einer Umschuldung gut berechnen lässt.
- Ein Kontokorrentkredit hat meist einen variablen, oft deutlich höheren Zinssatz, weil er für kurzfristige statt langfristige Finanzierung gedacht ist.
- Wird ein dauerhaft ausgeschöpfter Kontokorrentkredit in einen günstigeren Ratenkredit umgeschuldet, sinkt die Zinsbelastung häufig spürbar.
- Für neue, kurzfristige Liquiditätsspitzen sollte danach wieder ein kleiner Rahmen auf dem Kontokorrentkonto frei bleiben.

Wann sich eine Umschuldung für Selbstständige lohnt
Eine Umschuldung ist besonders dann sinnvoll, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft.
- Sie zahlen für mehrere laufende Kredite unterschiedliche, teils hohe Zinssätze.
- Sie verlieren durch mehrere Raten an verschiedenen Terminen den Überblick über Ihre Fixkosten.
- Ihre Geschäftszahlen haben sich seit Aufnahme der alten Kredite verbessert, wodurch bessere Konditionen möglich sind.
- Sie möchten eine einzige, klar planbare Monatsrate anstelle mehrerer Verpflichtungen.
Entscheidend ist immer die Gesamtbetrachtung: Ein niedrigerer Zinssatz bringt nur dann echte Ersparnis, wenn keine hohen Ablösekosten anfallen und die neue Laufzeit die Gesamtkosten nicht wieder in die Höhe treibt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Wann lohnt sich eine Umschuldung wirklich?“.
Welche Unterlagen Banken bei Selbstständigen prüfen
Für eine Umschuldung als Selbstständiger sollten Sie folgende Unterlagen vorbereiten.
- Einkommensteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre.
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, meist nicht älter als drei Monate.
- Kontoauszüge der letzten Monate, privat und geschäftlich getrennt.
- Eine Übersicht der bestehenden Kredite mit Restschuld, Zinssatz und Restlaufzeit.
- Gegebenenfalls einen Gewerbenachweis oder eine Bescheinigung der Tätigkeit.
Je vollständiger und übersichtlicher diese Unterlagen sind, desto schneller kann die Bank Ihre Anfrage bearbeiten.
Schritt für Schritt zur Umschuldung
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle bestehenden Kredite, inklusive Restschuld und Zinssatz.
- Prüfen Sie mit einem Kreditvergleich, ob ein neuer Kredit tatsächlich günstiger wäre.
- Stellen Sie die oben genannten Unterlagen zusammen.
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie als Verwendungszweck „Umschuldung“ an.
- Nutzen Sie den neuen Kredit, um die alten Verbindlichkeiten vollständig abzulösen.

Wenn die Bank ablehnt: Diese Alternativen gibt es
Nicht jede Bank ist auf Selbstständige eingestellt, gerade bei stark schwankenden Einnahmen. Was in diesem Fall hilft, beschreiben wir ausführlich im Beitrag „Keine Bank will umschulden?“. In Kürze helfen oft folgende Schritte.
- Ein Kreditvergleich zeigt, welche Anbieter Selbstständige generell akzeptieren.
- Eine Bürgschaft oder ein zweiter Kreditnehmer kann die Bonitätsprüfung verbessern.
- Eine längere Vorlaufzeit mit stabileren, dokumentierten Einnahmen erhöht die Chancen bei einem späteren Versuch.
- Eine Beratung zeigt manchmal, dass nicht die gesamte, sondern nur eine Teil-Umschuldung sinnvoll ist.
Fazit
Eine Umschuldung kann auch für Selbstständige eine sinnvolle Möglichkeit sein, mehrere Kredite zu einer übersichtlichen und oft günstigeren Rate zusammenzufassen. Das gilt für klassische Ratenkredite ebenso wie für einen dauerhaft ausgeschöpften Kontokorrentkredit. Wichtig ist, die eigenen Unterlagen frühzeitig vorzubereiten, ein realistisches Rechenbeispiel für die eigene Situation aufzustellen und die Gesamtkosten des neuen Kredits genau mit den alten Verbindlichkeiten zu vergleichen. Mit einem unabhängigen Kreditvergleich finden Sie heraus, welche Anbieter zu Ihrer Situation als Selbstständiger passen.
Häufige Fragen zur Umschuldung für Selbstständige
Ja. Banken prüfen bei Selbstständigen zusätzliche Unterlagen wie Steuerbescheide und Geschäftszahlen, eine Umschuldung ist aber grundsätzlich möglich.
In der Regel Einkommensteuerbescheide, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und getrennte Kontoauszüge für Privat- und Geschäftskonto.
Ja, solange der neue Kredit insgesamt günstiger ist. Schwankende Einnahmen erschweren die Prüfung, sind aber kein grundsätzlicher Ablehnungsgrund.
Ein Kreditvergleich zeigt, welche Anbieter für Selbstständige geeignet sind. Auch eine Bürgschaft kann die Chancen verbessern.
Je nach Vertrag kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Bei klassischen Ratenkrediten ist diese laut § 502 BGB gesetzlich auf maximal 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf 0,5 Prozent. Diese Kosten sollten Sie immer in den Gesamtvergleich einrechnen, bevor Sie sich für eine Umschuldung entscheiden.
In den ersten Monaten nach der Gründung fehlen oft aussagekräftige Geschäftszahlen, weshalb eine Umschuldung dann schwieriger ist. Meist ist es sinnvoller, einige Monate mit stabilen Einnahmen abzuwarten.

