Krypto-Einkommen beim Kredit

Wenn Sie Bitcoin oder andere Kryptowährungen besitzen und daraus Einnahmen erzielen, stellt sich bei einer Kreditanfrage schnell die Frage, wie eine Bank damit umgeht. Zählen diese Einnahmen als regelmäßiges Einkommen oder lediglich als schwankendes Vermögen? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Banken können Krypto-Einkommen berücksichtigen, müssen es aber nicht wie ein festes Gehalt anerkennen. Entscheidend ist, ob Sie Herkunft, Höhe und Regelmäßigkeit belegen können und das Einkommen voraussichtlich weiter verfügbar ist. Ein hoher Bitcoin-Bestand im digitalen Wallet ersetzt kein dauerhaftes monatliches Einkommen.

Davon zu unterscheiden ist ein Kredit mit Krypto als Sicherheit. Bei diesem Modell wird das Krypto-Vermögen nicht als Einkommen bewertet. Stattdessen hinterlegen Sie die Kryptowerte bei einem spezialisierten Krypto-Kreditanbieter, der sie als Sicherheit für den Kredit verwendet. Dadurch erhalten Sie Geld, ohne die hinterlegten Coins sofort verkaufen zu müssen. Fällt deren Wert jedoch stark, kann der Anbieter nach den Vertragsbedingungen weitere Sicherheiten verlangen oder die Coins verkaufen.

In Kürze

  • Banken müssen Krypto-Einkommen nicht wie ein festes Gehalt anerkennen, können regelmäßig belegte Einkünfte aber anteilig in die Kreditwürdigkeitsprüfung einbeziehen.
  • Ein Kredit mit Krypto als Sicherheit bewertet die Coins nicht als Einkommen, sondern hinterlegt sie als Pfand für den Kredit.
  • Der Loan-to-Value zeigt das Risiko: Fällt der Kurs der hinterlegten Coins, kann der Anbieter weitere Sicherheiten verlangen oder die Coins verkaufen.
  • Für die Bank zählt nur das Einkommen nach Steuern, deshalb sind lückenlose Nachweise über Herkunft, Höhe und Regelmäßigkeit entscheidend.

Krypto-Einkommen beim Kredit: Worauf Banken achten

Banken bewerten Krypto-Einkommen nicht isoliert. Sie prüfen, ob nach Lebenshaltungskosten, bestehenden Raten und weiteren Verpflichtungen dauerhaft genügend Geld für die neue Kreditrate bleibt. Zu dieser Kreditwürdigkeitsprüfung ist der Kreditgeber vor einem Verbraucherdarlehen verpflichtet. Nach § 505a BGB darf er den Vertrag nur abschließen, wenn keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller seine Verpflichtungen erfüllen kann. Eine ähnliche Herausforderung kennen auch Selbstständige, deren Einkommen von Monat zu Monat schwankt. Wie Banken in diesem Fall die Kreditwürdigkeit prüfen, lesen Sie im Beitrag zur Baufinanzierung für Selbstständige

Bei Krypto-Einkünften kommt hinzu, dass ihr künftiger Wert schwerer vorhersehbar ist. Ein Kreditinstitut prüft deshalb, wie lange die Erträge bereits anfallen, wie stark sie schwanken und ob sie nach Steuern verfügbar bleiben. Auch die Verbindung zwischen Wallet, Handelsplattform und Bankkonto muss nachvollziehbar sein. Welche Einkünfte in die Haushaltsrechnung einfließen, entscheidet jede Bank selbst.

Daneben fließen Daten von Auskunfteien in die Prüfung ein. Ein SCHUFA-Score enthält allerdings weder Ihr Einkommen noch Ihr Vermögen. Krypto-Nachweise gleichen eine problematische Zahlungshistorie daher nicht einfach aus. Ein guter Score ersetzt wiederum keinen ausreichenden monatlichen Überschuss.

Krypto-Einkommen oder Krypto-Vermögen

Krypto-Einkommen oder Krypto-Vermögen: der entscheidende Unterschied

Der Kontostand im Wallet sagt wenig über den monatlich verfügbaren Betrag für eine Kreditrate aus. Banken unterscheiden deshalb zwischen laufenden Einkünften, realisierten Gewinnen, Verkaufserlösen und Vermögen. Verkaufserlös und Gewinn sind nicht identisch: Verkaufen Sie Coins für 15.000 Euro, kann darin beispielsweise nur ein Gewinn von 3.000 Euro stecken.

So ordnen Banken Krypto-Einkommen, Gewinne und Wallet-Bestände ein

ArtGeeignete NachweiseMögliche Einordnung durch die Bank
Gehalt oder Honorar in KryptowährungArbeits- oder Honorarvertrag, Abrechnungen, Wallet- und Kontoauszüge mit Euro-Wert beim ZuflussKann bei regelmäßigen und verlässlichen Zahlungen anteilig als Einkommen zählen
Erträge aus Trading, Staking oder LendingSteuerunterlagen, vollständige Transaktionshistorie und Nachweise über mehrere ZeiträumeWegen Schwankungen häufig nur vorsichtig oder gar nicht als dauerhaftes Einkommen angesetzt
Wallet-Bestand und nicht realisierte KursgewinneEigentumsnachweis, Wallet-Historie und nachvollziehbare BewertungEher Vermögen als monatliches Einkommen; Wertabschläge sind möglich

Auch Einnahmen aus Mining oder eine Bezahlung in Bitcoin sind steuerlich und wirtschaftlich anders zu beurteilen als private Kursgewinne. Dokumentieren Sie deshalb den Euro-Wert zum Zeitpunkt jedes Zuflusses. Steigt der Kurs später, entsteht daraus erst beim Verkauf oder Tausch ein tatsächlich erzielter Gewinn.

Krypto-Einkommen nachweisen: Diese Unterlagen helfen

Wenn Sie Krypto-Einkommen bei der Bank angeben, sollte eine geschlossene Beweiskette entstehen. Einzelne App-Screenshots zeigen weder zuverlässig die Historie noch, wem eine Wallet gehört. Bereiten Sie insbesondere folgende Dokumente vor:

  • Gehaltsabrechnungen, Arbeits- oder Honorarverträge sowie Rechnungen, aus denen eine Vergütung in Kryptowährung hervorgeht
  • Einkommensteuerbescheide, Steuererklärungen und gegebenenfalls Gewinnermittlungen mit Angaben zu steuerlich relevanten Krypto-Einkünften oder -Gewinnen
  • vollständige Exportdateien oder Berichte von Börsen, Brokern und Wallets für einen nachvollziehbaren Zeitraum (zum Beispiel für die vergangenen zwölf Monate oder den von der Bank verlangten Zeitraum)
  • Belege, die Ein- und Auszahlungen mit dem eigenen Bankkonto, den jeweiligen Euro-Werten sowie der Herkunft der Mittel verbinden

Die Aufzeichnungen sollten Zeitpunkt, Menge, Kurs, Gebühren und beteiligte Wallet-Adressen erkennen lassen. Bewahren Sie auch Belege über Käufe und Übertragungen zwischen eigenen Wallets auf. Das aktuelle BMF-Schreiben zu Kryptowerten nennt unter anderem Transaktionsübersichten und Steuerreports als mögliche Nachweise.

Aus den Unterlagen sollte außerdem hervorgehen, welcher Betrag nach Steuern verfügbar bleibt. Denn ein nachweisbarer Krypto-Ertrag steht nicht automatisch vollständig für die Kreditrate zur Verfügung.

Krypto-Gewinne versteuern

Krypto-Gewinne versteuern: Was für die Bonität zählt

Ob und in welcher Höhe Steuern auf Krypto-Gewinne oder andere Krypto-Einkünfte anfallen, hängt davon ab, wie Sie die Kryptowerte erworben und genutzt haben, beispielsweise durch privaten Handel, Mining, Staking, Lending oder als Vergütung für eine Arbeit. Bei privat gehaltenen Kryptowerten kann ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein. Auch der Tausch in eine andere Kryptowährung oder die Bezahlung einer Ware gilt grundsätzlich als Veräußerung.

Nach der derzeitigen Fassung von § 23 EStG bleiben Gewinne aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres steuerfrei, wenn sie insgesamt weniger als 1.000 Euro betragen. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Erreichen die gesamten privaten Veräußerungsgewinne 1.000 Euro oder mehr, ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der Teil oberhalb der Grenze. Bei privat gehaltenen Currency- oder Payment-Token, also Kryptowerten mit Zahlungsfunktion, liegt ein Verkauf nach mehr als einem Jahr im Regelfall außerhalb dieser Vorschrift.

Vergütungen aus privatem Staking oder Lending gelten in der Regel bereits beim Zufluss als steuerpflichtige sonstige Einkünfte. Mining kann als Gewerbebetrieb gelten, wenn es dauerhaft, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Auch professionell organisiertes Trading kann gewerblich sein. Erhalten Sie Gehalt oder Honorar in Kryptowährung, ist grundsätzlich der Euro-Wert beim Zufluss als Arbeitslohn oder Betriebseinnahme zu versteuern. Welche Einordnung im Einzelfall gilt, sollte bei Zweifeln steuerlich geprüft werden.

Für den Kreditantrag ist diese steuerliche Einordnung wichtig, weil nur das Einkommen nach Steuern für die monatliche Rate zur Verfügung steht. Rechnen Sie mit einer Steuernachzahlung, verringert sie den Überschuss in Ihrer Haushaltsrechnung. Da Steuerbescheide lediglich vergangene Zeiträume abbilden, kann die Bank zusätzlich aktuelle Ertragsübersichten verlangen und schwankende Krypto-Einkünfte vorsichtiger ansetzen.

Kredit mit Krypto als Sicherheit: So funktioniert die Besicherung

Bei einem klassischen Kredit können Krypto-Einkünfte in die Bonitätsprüfung einfließen. Ein Kredit mit Krypto als Sicherheit folgt einem anderen Prinzip und wird häufig als Kredit gegen Krypto bezeichnet. Sie hinterlegen Bitcoin oder andere Kryptowerte als Sicherheit. Der Anbieter zahlt den Kredit je nach Vertrag in Euro oder einer vereinbarten Kryptowährung aus. Weil der Wert der Sicherheit schwankt, ist der Kreditbetrag üblicherweise deutlich niedriger als der anfängliche Wert des Krypto-Bestands.

Das Prinzip ähnelt einem Lombardkredit. Ein Lombardkredit ist ein Darlehen, bei dem leicht verkäufliche Vermögenswerte als Sicherheit hinterlegt werden. Bei einem klassischen Wertpapier-Lombardkredit sind das beispielsweise Aktien oder Fonds. Die mögliche Kredithöhe richtet sich nach dem Wert dieser Sicherheiten. Bei einem Krypto-Kredit handelt es sich jedoch nicht automatisch um einen klassischen Wertpapier-Lombardkredit einer Bank. Maßgeblich sind die Bedingungen des Kreditvertrags mit dem Krypto-Kreditanbieter. Darin sollte unter anderem geregelt sein, wer die Coins verwahrt und welche Folgen ein Kursverlust für die hinterlegten Sicherheiten hat.

Loan-to-Value beim Krypto-Kredit: Beispiel eines Kurssturzes

Der Loan-to-Value, kurz LTV, bezeichnet das Verhältnis zwischen Kreditsumme und aktuellem Wert der Sicherheit. Hinterlegen Sie beispielsweise Bitcoin oder Ether (ETH) im Wert von 20.000 Euro für einen Kredit über 10.000 Euro, beträgt der LTV 50 Prozent. Fällt der Wert der Coins auf 12.500 Euro, steigt er bei unveränderter Kreditsumme auf 80 Prozent.

So wird der LTV berechnet:

LTV = Kreditsumme ÷ aktueller Wert der Sicherheit × 100

Loan-to-Value beim Krypto-Kredit

Beispiel eines Kurssturzes bei gleichbleibender Kreditsumme

Ausgangssituation

Sicherheit (BTC/ETH) 20.000 €
Kreditsumme 10.000 €
LTV 50 %

Sicherheit deckt den Kredit
deutlich mehr als doppelt ab.

Kursverlust
-37,5 %

Nach dem Kursverlust

Sicherheit (BTC/ETH) 12.500 €
Kreditsumme 10.000 €
LTV 80 %

Nähert sich der Schwelle,
ab der eine Liquidierung droht.

LTV = Kreditsumme ÷ aktueller Wert der Sicherheit × 100

Ob Sie dann weitere Sicherheiten hinterlegen oder einen Teil des Kredits zurückzahlen müssen, ist je nach Krypto-Kreditanbieter unterschiedlich und im Kreditvertrag festgelegt. Wird die dort genannte LTV-Schwelle überschritten, kann der Anbieter die Coins teilweise oder vollständig liquidieren. Das bedeutet, dass er die Sicherheit verkauft. In einem schnellen Kursrutsch kann dies geschehen, bevor Sie selbst reagieren können.

Welche Risiken hat ein Kredit mit Bitcoin als Sicherheit?

Eine Liquidierung kann dazu führen, dass der Anbieter Ihre hinterlegten Bitcoin oder anderen Kryptowerte in einer schwachen Marktphase verkauft. Dadurch verlieren Sie mögliche spätere Kurschancen. Zugleich kann der Verkauf steuerlich als Veräußerung zählen. Hinzu kommen Zinsen, Abschluss- oder Verwahrgebühren und mögliche Kosten für Umtausch oder Rückzahlung.

Je nach Modell übertragen Sie Kryptowerte an eine Plattform oder einen Verwahrer. Damit entstehen Risiken durch Ausfall oder Insolvenz des Vertragspartners sowie durch Cyberangriffe und Zugriffsprobleme. Laut einer Analyse von EBA und ESMA (EBA: Europäische Bankenaufsichtsbehörde; ESMA: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ist die Krypto-Kreditvergabe nicht ausdrücklich durch die europäische MiCA-Verordnung (EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte und bestimmte Kryptodienstleistungen) geregelt. Ein Krypto-Kreditanbieter kann nach MiCA beispielsweise für die Verwahrung oder den Tausch von Kryptowerten zugelassen sein. Diese Zulassung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch sein Kreditangebot beaufsichtigt wird oder bei einem Verlust die gesetzliche Einlagensicherung greift.

So können Sie die Risiken eines Krypto-Kredits begrenzen

Vollständig ausschließen lassen sich die Risiken nicht. Prüfen Sie deshalb vor dem Vertragsabschluss in jedem Fall den Anbieter, den Gerichtsstand, die Verwahrung der Coins und die Bedingungen des Kreditvertrags. Besonders wichtig sind sämtliche Kosten, die Rückzahlungswährung, die LTV-Schwellen sowie die Regeln für zusätzliche Sicherheiten und eine mögliche Liquidierung. Im MiCA-Register der ESMA können Sie nach zugelassenen Kryptowerte-Dienstleistern suchen. Aber auch ein Eintrag des Anbieters in diesem MiCA-Register ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung des konkreten Kreditangebots.

Krypto-Kredit oder Ratenkredit

Krypto-Kredit oder Ratenkredit: Welche Finanzierung passt zu Ihnen?

Welche Finanzierung zu Ihnen passt, hängt nicht nur vom Zinssatz ab. Möchten Sie planbare Raten in Euro und können Sie genügend regelmäßiges Einkommen nachweisen, ist ein klassischer Ratenkredit meist leichter zu kalkulieren. Sie müssen Ihre Kryptowährung dafür nicht als Sicherheit übertragen. Ihre Krypto-Einkünfte kann die Bank allerdings ablehnen oder nur teilweise berücksichtigen. Erkennt die Bank Ihr Krypto-Einkommen nicht oder nur teilweise an, lohnt sich auch ein Blick auf Alternativen wie einen Kredit ohne SCHUFA, bei dem andere Kriterien im Vordergrund stehen.

Ein Krypto-Kredit kann für Sie eher infrage kommen, wenn Sie Ihre Coins zunächst behalten und ausreichend Krypto-Vermögen als Sicherheit einsetzen können. Prüfen Sie jedoch, ob Sie einen starken Kursrückgang und einen möglichen Verkauf der hinterlegten Kryptowerte finanziell verkraften könnten. Sind Sie für die Rückzahlung auf stabile oder steigende Kryptokurse angewiesen, gehen Sie ein besonders hohes Risiko ein.

Rechnen Sie auch Alternativen durch. Ein Teilverkauf kann für Sie günstiger sein als die Zinsen und Gebühren eines Krypto-Kredits. Möglicherweise können Sie die geplante Anschaffung auch verschieben. Wenn Sie einen klassischen Bankkredit erwägen, können Sie über den Kreditvergleich von netkredit24 Konditionen, Laufzeiten, Monatsraten und Gesamtbeträge gegenüberstellen. Ob und zu welchen Bedingungen Sie einen Kredit erhalten, hängt von der individuellen Prüfung des Kreditgebers ab.

Fazit: Krypto-Einkommen belegen und Risiken eines Krypto-Kredits prüfen

Klären Sie vor der Finanzierung drei Fragen:

  • Welche Krypto-Zuflüsse erhalten Sie regelmäßig?
  • Welche Steuern fallen auf diese Einkünfte oder Gewinne an?
  • Welcher monatliche Betrag bleibt Ihnen danach tatsächlich zur Verfügung?

Mit vollständigen Steuer-, Transaktions- und Kontonachweisen helfen Sie der Bank, diese Punkte einzuordnen.

Entscheiden Sie sich für einen Kredit mit Kryptowährung als Sicherheit, sollten Sie besonders den finanziellen Ernstfall betrachten. Die Finanzierung muss für Sie auch dann tragbar bleiben, wenn der Kurs deutlich fällt oder der Krypto-Kreditanbieter zahlungsunfähig wird. Allein der Wunsch, Ihre Coins nicht sofort zu verkaufen, reicht als Entscheidungsgrund nicht aus.

Häufige Fragen zu Krypto-Einkommen und Krypto-Krediten

Akzeptieren deutsche Banken Krypto-Einkommen?

Eine einheitliche Regel gibt es nicht. Banken können Ihre regelmäßig belegten Krypto-Einkünfte berücksichtigen, setzen schwankende Trading- oder Staking-Erträge aber häufig vorsichtiger an. Entscheidend sind die internen Richtlinien der Bank und Ihre gesamte Kreditwürdigkeit.

Wird Krypto-Vermögen bei der Bonitätsprüfung berücksichtigt?

Eine Bank kann Ihr Krypto-Vermögen als zusätzliche finanzielle Reserve berücksichtigen. Wegen der Kursschwankungen setzt sie den Wallet-Wert möglicherweise nur anteilig an. Als Ersatz für ein regelmäßiges Einkommen dient der Bestand in der Regel nicht.

Kann ich einen Kredit mit Bitcoin besichern?

Ja, bei spezialisierten Anbietern können Sie Bitcoin oder andere Kryptowerte als Kreditsicherheit hinterlegen. Bitcoin dient dabei als Sicherheit und nicht als Einkommen. Die vertraglichen LTV-Grenzen bestimmen, wie hoch Ihr Kredit ausfallen kann und wann Sie weitere Sicherheiten hinterlegen müssen.

Was passiert bei der Liquidierung eines Krypto-Kredits?

Überschreitet der LTV Ihres Krypto-Kredits die vertraglich festgelegte Grenze, kann der Anbieter einen Teil oder alle hinterlegten Kryptowerte verkaufen. Der Erlös wird nach den Kreditbedingungen für die teilweise oder vollständige Rückzahlung verwendet. Für Sie können dadurch Gebühren, steuerliche Folgen und der Verlust späterer Kurschancen entstehen.

Wie versteuere ich Krypto-Gewinne?

Verkaufen oder tauschen Sie privat gehaltene Kryptowerte innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb, kann Ihr Gewinn steuerpflichtig sein. Die Freigrenze von 1.000 Euro gilt für die Summe Ihrer privaten Veräußerungsgewinne im jeweiligen Kalenderjahr. Bei Einnahmen aus Mining, Staking, Lending oder gewerblichem Handel müssen Sie andere Regeln beachten. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater mit Erfahrung in der Besteuerung von Kryptowerten.

Welche Nachweise braucht die Bank für Krypto-Einkommen?

Die Bank benötigt von Ihnen üblicherweise Verträge und Abrechnungen, Steuerunterlagen sowie vollständige Börsen-, Wallet- und Kontohistorien. Aus Ihren Unterlagen sollten das Eigentum an den Kryptowerten, die Herkunft der Mittel, der Euro-Wert beim Zufluss und der Weg zum eigenen Bankkonto hervorgehen.

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