Darlehen und Kredit

Wer als Verbraucher den Unterschied zwischen Darlehen und Kredit verstehen möchte, steht oft vor einem Rätsel. Es ist nicht ungewöhnlich, dass neue Verbraucher beide Begriffe gleichbedeutend nutzen. Doch wenn Banken von einem Immobilienkredit sprechen und dann von einem Immobiliendarlehen, kann das durchaus für Verwirrung sorgen. In diesem Ratgeber möchten wir Klarheit schaffen und das Rätsel für Sie lösen.

Die Unterschiede zwischen Kredit und Darlehen

Kredit

  • Ein spezielles Darlehen, das sich auf Geld bezieht (bezahlter Darlehensvertrag).
  • Die Beteiligten sind als Kreditgeber und Kreditnehmer bekannt.
  • Bei diesem Geschäft muss der Schuldner in der Regel Zinsen zahlen. 
  • Meistens handelt es sich um eine kurz- oder mittelfristige Angelegenheit.

Darlehen

  • Es kann für Geld oder auch für andere vertretbare Güter vergeben werden.
  • Die Vertragsteilnehmer werden als Darlehensgeber und Darlehensnehmer bezeichnet.
  •  Es kann kostenfrei vergeben werden.
  • Hauptsächlich gedacht für langfristige Investitionen.

Darlehen vs. Kredit: Beides bedeutet geliehenes Geld.

Banken und andere Finanzinstitute werben häufig mit Angeboten für Kredite oder Darlehen. Sie locken mit einem attraktiven Autokredit oder mit einem vorteilhaften Immobiliendarlehen. Doch was sind die Unterschiede zwischen den beiden Begriffe?

Wenn Sie sich Geld leihen, sei es von einer Privatperson oder einer Bank, sprechen wir von einem Kredit oder einem Darlehen. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie derzeit nicht über ausreichend Mittel zur Finanzierung eines Traumes verfügen.

Die geliehene Summe zahlen Sie natürlich zurück, meistens mit Zinsen. Die genauen Bedingungen, wie Rückzahlungsdauer und Zinssatz, finden Sie im dazugehörigen Vertrag. Wer Geld ausleiht, nimmt einen Kredit oder ein Darlehen auf. Beziehungsweise, Sie gehen eine Verpflichtung ein, die Sie später wie vereinbart begleichen. Das Grundprinzip ist mittlerweile klar, der feine Unterschied zwischen Kredit und Darlehen bleibt jedoch bestehen.

Was besagt das BGB zu Krediten und Darlehen?

Wenn Sie sich über rechtliche Angelegenheiten informieren möchten, ist es ratsam, sich zuerst mit dem Gesetz vertraut zu machen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) behandelt Kredite und Darlehen in den Paragrafen 488 bis 490. Das BGB spricht hauptsächlich von einem „Darlehen“ oder „Darlehensvertrag“. Dies widerspricht einigen Quellen, die „Kredit“ als allgemeinen Begriff und „Darlehen“ als spezifische Unterkategorie betrachten.

Ist „Kredit“ im BGB rechtlich nicht anerkannt? Das ist nicht der Fall. In Wirklichkeit gibt es keine formellen rechtlichen Unterschiede zwischen den beiden Begriffen. Wenn Sie „Kredit“ und „Darlehen“ als Synonyme verwenden, haben Sie recht.

Jedoch ist es wichtig zu erkennen, dass es bis 2001 einen deutlichen Unterschied gab. Ein Kreditvertrag wurde durch eine Unterschrift verbindlich, während ein Darlehensvertrag erst gültig ist, wenn der Betrag auf dem Konto des Schuldners gutgeschrieben wurde. Heutzutage ist dieser Unterschied nicht mehr relevant.

Unterschied zwischen Darlehen und Kredit

Wenn Sie sich zwischen einem Kredit und einem Darlehen entscheiden möchten, sollten Sie die folgenden Kriterien beachten:

  1. Höhe der geliehenen Summe: Kredite sind passender für kleinere Beträge. Viele Banken bieten bereits Kleinkredite ab 1.000 Euro an. Im Gegenteil handelt es sich bei Darlehen meistens um größere Summen.
  2. Laufzeit: Während Kredite in der Regel eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren haben, können Darlehen sogar über mehrere Jahrzehnte andauern. Banken bieten Darlehen mit Laufzeiten von zehn bis vierzig Jahren an. Diese Angebote eignen sich besonders für die Immobilienfinanzierung oder Unternehmensgründung.
  3. Zinsen, Sicherheiten und Rückzahlungsmodalitäten: Generell fallen für Darlehen und Kredite Zinsen an. Die Zinsen für Darlehen sind in der Regel niedriger als die Kreditzinsen. Dies liegt einerseits an den höheren Darlehenssummen im Vergleich zu Krediten. Andererseits haben die Nutzer von Darlehen den Vorteil, die finanzierten Objekte als Sicherheit zu nutzen. Dies ermöglicht den Banken, niedrigere Zinsen anzubieten. Bei Krediten spielt die Sicherheit auch eine Rolle, diese richtet sich meistens nachder Bonität des Kreditnehmers. 

Vergangene Unterschiede zwischen Kredit und Darlehen

Bis zum Jahr 2001 gab es in Deutschland einen klaren Unterschied zwischen Darlehen und Kredit. Ein Darlehensvertrag wurde erst dann als gültig betrachtet, wenn der vereinbarte Betrag auf dem Konto des Darlehensnehmers gutgeschrieben war. Dies bedeutet, dass der Vertrag erst mit der Auszahlung des Betrages rechtsverbindlich wurde. Im Gegensatz dazu war ein Kreditvertrag bereits mit der Unterschrift rechtsverbindlich. In einigen Ländern ist dieser Unterschied bis heute relevant.

Was die Bearbeitungsentgelte und die sogenannten Individualbeiträge angeht, bei denen es sich grundsätzlich um Gebühren handelt, so dürfen diese in Deutschland bei Darlehen und Krediten von Privatpersonen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr verlangt werden. Daher gibt es in Deutschland fast keinen Unterschied mehr zwischen einem Darlehen und einem Kredit. Jedoch sind in manchen europäischen Ländern Kredite kostenpflichtig, Darlehen aber nicht.

Fazit: Darlehen oder Kredit – Wo liegt der Unterschied?

Egal ob Sie den Begriff „Kredit“ oder „Darlehen“ nutzen, im Grunde ist es dasselbe. Sie können beide Begriffe im Alltag nutzen. Das werden Sie auch bei Ihrer Bank oder Ihrem Finanzinstitut feststellen: Finanzdienstleister unterscheiden weniger zwischen Darlehen und Kredit, dabei nutzen sie die Wörter wechselweise. Trotzdem, spricht man im Alltag bei größeren Summen und längeren Laufzeiten eher von einem Darlehen. Kleinere Beträge mit kurzer Laufzeit werden dann meistens als Kredit bezeichnet.

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Kreditbetrag
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Monatliche Rate
366
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Repräsentatives Beispiel gemäß § 6a Abs. 4 PAngV: Nettodarlehensbetrag 6.000,00 €, effektiver Jahreszins 4,990 %, fester Sollzinssatz 4,883 % p.a., Laufzeit 48 Monate, 48 monatliche Raten à 137,84 €, Gesamtbetrag 6.616,32 €.
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