Kreditkarte verloren

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Kreditkarte verloren gegangen ist oder Opfer eines Diebstahls wurde, ist schnelles Handeln gefragt. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.

Ein Augenblick der Unachtsamkeit genügt – der Geldbeutel bleibt auf einer Bank liegen oder rutscht aus der Tasche. Dies wird besonders ärgerlich, wenn neben Bargeld auch Ihre Kreditkarte oder Girocard betroffen ist.

In solchen Momenten ist es wichtig, schnell zu handeln: Ihre Karte sollte umgehend gesperrt werden. Wir erklären Ihnen den Ablauf und klären, wer im Falle unberechtigter Zahlung haftet.

Soforthilfe bei Verlust Ihrer Karten

●   Sperren Sie sofort Ihre Karte(n)

●   Halten Sie Ihre Bankleitzahl, Kontonummer und Kreditkartennummer bereit

●   Zentraler Sperr-Notruf im Inland: 116 116 (kostenfrei)

●   Zentraler Sperr-Notruf im Ausland: +49 116 116 (gebührenpflichtig)

●   Beantragung von Ersatzkarten

●   Bei Diebstahl Ihrer Debit- oder Kreditkarte ist eine sofortige Anzeige bei der Polizei wichtig

Schritt 1: Erste Schritte bei Verlust Ihrer Kreditkarte

Sobald Sie bemerken, dass Ihre Kreditkarte fehlt, sollten Sie zuerst alle potenziellen Orte überprüfen, an denen Sie sie möglicherweise abgelegt haben, einschließlich Ihrer Geldbörse. Fragen Sie auch beim Händler nach, bei dem Sie bezahlt haben – vielleicht haben Sie die Karte dort vergessen. Falls Sie die Karte nicht finden, ist es wichtig, sie umgehend zu sperren.

Die zentrale Sperrhotline erreichen Sie im Inland unter 116 116 und im Ausland unter 0049 116 116. Diese Hotline ist weltweit und rund um die Uhr verfügbar. Bei Verlust können Sie zudem Visa oder Mastercard weltweit gebührenfrei über ein R-Gespräch kontaktieren.

Wichtige Nummern zur Kartensperrung:

●   116 116 – Zentraler Sperrnotruf aus Deutschland

●   0049 116 116 – Zentraler Sperrnotruf aus dem Ausland

●   0049 (0)69 66 571 333 – Sperrhotline der Postbank

●   0211 900 20 444 – Sperrhotline der Targobank aus Deutschland

●   0049 203 39 58 838 – Sperrhotline der Targobank aus dem Ausland

●   0800 811 8440 – Notfallservice von Visa aus Deutschland

●   Visa Notfallservice aus dem Ausland

●   0800 819 1040 – Notfallservice von Mastercard aus Deutschland

●   001 636 722 7211 – Notfallservice von Mastercard aus dem Ausland

●   001 800 627 8372 – Notfallservice von Mastercard aus den USA

●   0049 (0) 69 9797 2000 – Notfallservice von American Express

●   0049 (0) 69 900 150 135 – Notfallservice von Diners Club

Tipp: Bevor Sie den Sperrnotruf wählen, nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, um Ihre Kreditkarte zu suchen. Oft wird sie nur verlegt und taucht bald wieder auf. Sollten Sie die Karte nicht sofort finden, informieren Sie sofort Ihr Kreditinstitut. Falls Sie Ihre Kreditkarte nach dem Sperr-Anruf wiederfinden, ist es in der Regel möglich, die Sperrung problemlos aufzuheben.

Schritt 2: Ausführliche Dokumentation der Kreditkartensperrung

Dokumentieren Sie alle relevanten Details bezüglich des Verlusts Ihrer Kreditkarte. Notieren Sie genau, wann Sie festgestellt haben, dass die Karte verschwunden ist, um den Zeitraum möglicher unbefugter Transaktionen einzugrenzen. Auch den Zeitpunkt und die Nummer, unter der Sie den Notruf zur Sperrung der Karte getätigt haben, sollten Sie festhalten. Falls Sie mit einem Mitarbeiter gesprochen haben, notieren Sie dessen Namen und die wesentlichen Gesprächsinhalte. Diese Dokumentation dient als Absicherung und ist hilfreich bei Unstimmigkeiten über den Zeitpunkt der Kartensperrung oder zwischenzeitlich getätigte Transaktionen.

Schritt 3: Wichtig: Melden Sie den Verlust bei der Polizei

Haben Sie Ihre Kreditkarte verloren oder sind unsicher über deren Aufenthaltsort, sollten Sie diesen Verlust bei der Polizei melden. Dadurch werden Ihre Kartendaten im KUNO-System erfasst, das in Zusammenarbeit von Polizei und Wirtschaft Missbrauch im bargeldlosen Zahlungsverkehr eindämmen soll. Ihre Karte wird auch für das Lastschriftverfahren gesperrt und informiert den Einzelhandel über den Verlust, um weitere unbefugte Zahlungen zu verhindern. Dies gilt auch für den Verlust Ihrer Girocard (EC-Karte).

Wichtig ist, den Zeitpunkt der Polizeimeldung zu notieren und eine Kopie der Anzeige gegen Unbekannt zu erhalten. Auf diese Weise können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben.

Schritt 4: Sammeln Sie weitere Nachweise für die Kartensperrung und die Anzeige 

Es ist empfehlenswert, den Zeitpunkt und den Namen des aufnehmenden Polizisten zu notieren und um eine Kopie oder den Durchschlag der Anzeige zu bitten. Nehmen Sie, falls möglich, einen Screenshot auf Ihrem Smartphone auf, um den ausgehenden Anruf zur Sperrung Ihrer Kreditkarte zu dokumentieren. Diese Nachweise können später helfen, nachzuweisen, dass Sie nach dem Verlust Ihrer Karte angemessen gehandelt haben.

Beachten Sie die Vorgehensweise Ihrer Bank bei Kreditkartenverlust

Kontaktieren Sie bei Verlust Ihrer Kreditkarte umgehend den Kreditkartenanbieter. Falls erforderlich, sollten Sie die Schadensformulare der Bank unverzüglich ausfüllen und zurücksenden. Überprüfen Sie sowohl vor als auch nach dem Verlust Ihre Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge sorgfältig.

Viele Banken bieten auch zusätzliche Dienstleistungen an, wie den Versand einer Ersatzkarte oder einen Notfall-Bargeldservice, den Sie nutzen können, wenn Ihre Kreditkarte verloren geht.

Kreditkarte Diebstahl

Ihre Pflichten bei Verlust einer Kreditkarte

Kreditkarteninhaber sind durch das Gesetz geschützt und bei Verlust der Karte abgesichert. Jedoch entfällt die Haftung der Bank, wenn der Verbraucher vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist das Notieren der PIN auf der Kreditkarte oder das Aufbewahren der PIN in unmittelbarer Nähe der Karte.

Seien Sie beim Bezahlvorgang besonders aufmerksam, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Kreditkarte nicht verlieren. Schützen Sie sich vor Diebstahl, indem Sie in Menschenmengen auf Ihre Wertsachen achten und die Kreditkarte nicht offen liegen lassen, beispielsweise im Auto.

Die Definition der groben Fahrlässigkeit ist Ermessenssache und hängt von den bestimmten Umständen des Einzelfalls ab. Gehen Sie deshalb kein unnötiges Risiko ein!

Nachdem Sie den Verlust Ihrer Kreditkarte bemerkt haben, sind Sie verpflichtet, dies umgehend zu melden und die Karte für alle Zahlungsverfahren sperren zu lassen. Daran sollten Sie sich unbedingt halten! Andernfalls kann es passieren, dass die Bank Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft und die Deckung des entstandenen Schadens ablehnt.

Die genannten Pflichten gelten ebenso für Ihre EC-Karte. Ein sorgsamer Umgang ist auch hier geboten, und im Falle des Verlusts ist eine sofortige Sperrung erforderlich.

Haftung bei Kartenverlust und Kreditkartenbetrug

Der Verlust oder Diebstahl einer Zahlungskarte (EC- oder Kreditkarte) ist immer unangenehm. Es ist entscheidend, die Karte sofort sperren zu lassen, sobald ihr Verbleib unklar ist. Finanzjurist Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale NRW erklärt: „Bei EC-Karten haftet der Kunde zunächst selbst für entstandene Schäden, nach der Sperre übernimmt normalerweise die Bank die Haftung.“ Bei Kreditkarten liegt die Haftung des Kunden bei Einkäufen bis zu maximal 150 Euro, auch nach der Kartensperrung. Manche Kreditinstitute verzichten jedoch komplett auf eine Haftung des Karteninhabers.

Banken haften im Betrugsfall, sofern der Kreditkarteninhaber nicht fahrlässig mit der Karte oder der PIN umgegangen ist. Die Definition von fahrlässigem Verhalten kann jedoch durch verschiedene Gerichtsurteile variieren. Ein Beispiel ist ein Gerichtsurteil, das feststellt, dass das Aufbewahren einer Kreditkarte in einer Handtasche als fahrlässig angesehen werden kann, da dies Diebe anlocken könnte.

Haftungsrisiken bei grober Fahrlässigkeit im Umgang mit Kreditkarten

Bei dem Verlust der Kreditkarte ist es wichtig, vorsichtig zu handeln, da bei Nachweis grober Fahrlässigkeit eine größere Haftung auf Sie zukommen kann. Grobe Fahrlässigkeit liegt in folgenden Fällen vor:

●   Wenn Sie Ihre Karte erst mit erheblicher Verzögerung sperren lassen.

●   Wenn Sie Ihre PIN zusammen mit der Karte aufbewahren.

●   Wenn Sie Ihre Karte bewusst an Dritte weitergeben.

●   Wenn Sie Ihre PIN-Nummer an Dritte weiterleiten.

In diesen Situationen kann die Bank Sie für den Schaden in voller Höhe haftbar machen.

Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Kartenmissbrauch

Um Missbrauch zu verhindern, ist ein verantwortlicher Umgang mit Ihrer Kredit- oder EC-Karte entscheidend. Bewahren Sie die PIN niemals zusammen mit der Karte auf und versuchen Sie, sich die PIN zu merken. Das Eingeben der PIN sollte verdeckt erfolgen, sei es am Geldautomaten oder an der Supermarktkasse, um Ausspähen zu vermeiden. Geben Sie niemals Ihre sensiblen Daten an Dritte weiter. Die PIN ist entscheidend, da eine gestohlene Geldkarte ohne sie oft nutzlos ist. Wenn jedoch die Geheimzahl ausgespäht wurde und die Karte gestohlen wird, kann es schwierig sein, der Bank zu versichern, dass Sie nicht am Betrug beteiligt waren.

Einige Banken ermöglichen die Änderung der PIN. Experten wie Strube raten davon ab, einfache Kombinationen wie 0000 zu wählen, da diese von Betrügern leicht zu erraten sind.

Defekte Karte – Was nun?

Wenn Ihre Karte am Lesegerät nicht erkannt wird, könnte dies auf einen beschädigten Magnetstreifen hinweisen. In einem solchen Fall ist es ratsam, den Kreditkartenbetreiber umgehend zu kontaktieren, damit dieser einen Austausch Ihrer Karte veranlassen kann.

Mögliche Ursachen für eine defekte Karte:

●   Das statische Streufeld des Handys könnte die Daten auf dem Magnetstreifen gelöscht haben.

●   Wenn Ihre Karte auf einem Lautsprecher oder Fernseher liegt, können die Daten deaktiviert werden.

●   Ein Kontakt mit Magnetschlüsseln kann den Magnetstreifen beschädigen.

●   Magnet-Skiträger mit starken Magneten können ebenfalls Schäden verursachen.

●   Röntgenstrahlen können die Kartendaten löschen.

●   Die Diebstahlsicherung im Kassenbereich kann den Magnetstreifen beeinträchtigen.

●   Temperaturen über 60 Grad Celsius können die Karte deformieren.

Vorsichtsmaßnahmen:

●   Bewahren Sie Ihre Karte nicht zusammen mit Münzen auf, da diese Schäden verursachen können.

●   Tragen Sie Ihre Karte nicht in der Gesäßtasche, um ein Zerknicken zu vermeiden.

●   Nutzen Sie eine Schutzhülle für Ihre Karte.

Fazit

Kreditkarten gehören zu den sichersten Zahlungsarten. Wenn Sie Ihre Kreditkarte verlegen, besteht üblicherweise kein Grund zur Sorge. In Deutschland sind Sie durch eine Haftungsbeschränkung geschützt, sodass Schäden eher wenig auftreten. Jedoch ist es von großer Bedeutung, nicht fahrlässig zu handeln. Denken Sie immer daran, Ihre Kreditkarte sofort sperren zu lassen. Wenn Sie diese Regel respektieren, können Sie weitgehend sicher sein, dass kein großer finanzieller Schaden entsteht.

Häufig gestellte Fragen zum Verlust der Kreditkarte

Was tun, wenn ich meine Kredit- oder EC-Karte im Urlaub verliere?

Sogar im Urlaub haben Sie die Möglichkeit den Sperrnotruf unter den bereits genannten Nummern zu erreichen. Es fallen nur die üblichen Anrufgebühren Ihres Netzanbieters an.
Es ist nicht besonders angenehm, eine Anzeige bei der lokalen Polizei im Urlaub zu erstatten, jedoch ist dieser Schritt sehr wichtig. Warten Sie nicht, bis Sie wieder zu Hause sind. Jede Minute zählt.
Sollten Sie sich im Urlaub ausschließlich auf Ihre verlorene Kredit- oder EC-Karte als finanzielle Absicherung verlassen haben, kann Ihr Geldinstitut normalerweise Notfall-Bargeld bereitstellen. Die genauen Modalitäten können Sie durch einen einfachen Anruf bei Ihrem Bankberater klären.

Wie erhalte ich eine Ersatz-Karte nach Kartenverlust?

Nach dem Verlust Ihrer Kreditkarte erfolgt in der Regel eine zügige Bereitstellung des Ersatzes durch die meisten Banken, oft innerhalb von ein bis zwei Tagen. Beachten Sie, dass die Zustellung jedoch üblicherweise an die bei der Bank hinterlegte Adresse erfolgt. Falls Sie sich im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht zu Hause aufhalten, kann dies zu einer Verzögerung beim Erhalt der Ersatzkarte bis zu Ihrer Rückkehr führen.
Die Ausstellung und Zusendung einer Ersatzkarte sind bei vielen Banken kostenfrei. In einigen wenigen Fällen könnte jedoch eine Gebühr anfallen, die normalerweise maximal 25 Euro beträgt. Um sicherzustellen, ob Kosten entstehen können, sollten Sie Ihren Vertrag prüfen.

Wer haftet bei Kreditkarten-Missbrauch und welche Rechte habe ich?

Bei Verlust einer Kredit- oder EC-Karte und daraus resultierenden unberechtigten Abbuchungen sind Verbraucher gesetzlich geschützt. Gemäß § 675v BGB liegt die Haftung in solchen Fällen bei der Bank. Kunden haben das Recht auf Ausgleich des Kontos beziehungsweise auf Gutschrift unrechtmäßig abgebuchter Summen. Bis zur Sperrung der Karte kann eine Eigenbeteiligung von bis zu 50 Euro anfallen. Nach der Sperrung entfällt diese Eigenbeteiligung, und die Bank übernimmt den finanziellen Schaden.
Viele Banken übernehmen die Haftung komplett. Um herauszufinden, ob Ihr Geldinstitut dies ebenfalls tut, sollten Sie Ihren Vertrag überprüfen, da dort geregelt ist, ob eine mögliche Eigenbeteiligung nach unberechtigten Abbuchungen anfällt.
Es ist ratsam, auch nach dem Wiederauftauchen oder der Sperrung der Karte Ihre Abrechnungen sorgfältig zu prüfen. Bei nicht autorisierten Abbuchungen sollten Sie Ihre Bank umgehend informieren.

Kreditbetrag
Laufzeit
Monatliche Rate
366
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Repräsentatives Beispiel gemäß § 6a Abs. 4 PAngV: Nettodarlehensbetrag 6.000,00 €, effektiver Jahreszins 4,990 %, fester Sollzinssatz 4,883 % p.a., Laufzeit 48 Monate, 48 monatliche Raten à 137,84 €, Gesamtbetrag 6.616,32 €.
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