Sie haben einen Kreditvertrag unterschrieben und sind sich nun doch nicht mehr sicher, ob das die richtige Entscheidung war? Keine Sorge: Ein unterschriebener Kreditvertrag ist in Deutschland nicht in Stein gemeißelt. Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht, mit dem Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist wieder von Ihrem Kredit lösen können, ganz ohne Angabe von Gründen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie lange Sie Zeit haben, wie der Widerruf abläuft und was Sie danach beachten müssen.
In Kürze:
- Bei den meisten Verbraucherkrediten haben Sie 14 Tage Zeit, um Ihren Vertrag zu widerrufen.
- Die Frist beginnt erst, wenn Sie alle Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung vollständig erhalten haben.
- Ein Widerruf muss nicht begründet werden und ist formfrei möglich, am sichersten schriftlich per Brief oder E-Mail.
- Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann die Frist deutlich länger laufen, in seltenen Fällen sogar unbegrenzt.
- Seit dem 19. Juni 2026 müssen Anbieter von Online-Krediten einen Widerrufsbutton bereitstellen, mit dem sich der Widerruf direkt auf der Website erklären lässt.
Gibt es überhaupt ein Widerrufsrecht bei Krediten?
Ja. Nach den §§ 495 und 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Sie bei einem Verbraucherkredit ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen klassischen Ratenkredit, eine Baufinanzierung oder eine Kreditkarte mit Kreditrahmen handelt. Auch eine zinsfreie Finanzierung, etwa beim Möbelkauf auf Raten, fällt darunter.
Damit das Widerrufsrecht greift, muss es sich um einen Verbraucherkredit handeln. Das bedeutet: Der Vertrag wurde zwischen Ihnen als Privatperson und einem Unternehmen, zum Beispiel einer Bank, abgeschlossen und dient einem privaten Zweck.
Einige wenige Kreditarten sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, etwa:
- Kleinkredite mit einem Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro.
- Kredite gegen Pfand, bei denen Sie ausschließlich mit einer hinterlegten Sache haften.
- Sehr kurzfristige Verträge mit geringen Kosten.
- Bestimmte günstige Förderdarlehen.

Wie lange kann ich meinen Kredit nach der Unterschrift widerrufen?
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Wichtig dabei ist ein Detail, das viele überrascht: Die Frist beginnt nicht automatisch mit Ihrer Unterschrift unter dem Vertrag. Sie beginnt erst, wenn der Kreditgeber Ihnen alle Pflichtangaben und die Vertragsunterlagen vollständig zur Verfügung gestellt hat (§ 356b BGB).
In der Praxis bedeutet das meist: Sobald Sie die Vertragsurkunde oder eine Abschrift davon in den Händen halten, läuft die Uhr. Diese Unterlagen enthalten in der Regel auch das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, in dem Ihr Widerrufsrecht unter dem Punkt „Andere wichtige rechtliche Aspekte“ erklärt wird.
Was passiert, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war?
Hat die Bank Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert, beginnt die 14-Tage-Frist gar nicht erst zu laufen. In diesem Fall kann ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht bestehen, umgangssprachlich auch als Widerrufsjoker bekannt. Bei Ratenkrediten kann der Widerruf dann theoretisch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich sein. Bei Baufinanzierungen gilt eine Besonderheit: Hier erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen, selbst wenn die Belehrung fehlerhaft war (§ 356b Abs. 2 BGB). Der Bundesgerichtshof hat das ewige Widerrufsrecht im Jahr 2025 zusätzlich eingeschränkt. Wurde der Kredit bereits vollständig zurückgezahlt, kann laut dieser Rechtsprechung kein Widerruf mehr erklärt werden, selbst wenn die Widerrufsbelehrung damals fehlerhaft war. Der Widerrufsjoker kommt also vor allem dann noch infrage, wenn der Kredit noch läuft oder erst kürzlich vollständig getilgt wurde.
Ob eine Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist, lässt sich oft nicht auf den ersten Blick erkennen. Deutsche Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit solchen Fällen. Wenn Sie unsicher sind, kann eine anwaltliche Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen sinnvoll sein, ebenso hilft die Verbraucherzentrale bei einer ersten Einschätzung.
So funktioniert der Ablauf: Von der Unterschrift bis zum Widerruf
Der Weg vom unterschriebenen Vertrag bis zum wirksamen Widerruf läuft in wenigen klaren Schritten ab. Zuerst unterschreiben Sie den Kreditvertrag. Danach müssen Sie von Ihrem Kreditgeber alle Vertragsunterlagen und die vollständige Widerrufsbelehrung erhalten, erst damit beginnt die 14-tägige Frist zu laufen. Innerhalb dieser Frist senden Sie Ihren Widerruf in Textform an den Kreditgeber, ein Datum auf dem Poststempel oder in der E-Mail dient dabei als Nachweis. Nach einem wirksamen Widerruf gilt der Vertrag als von Anfang an nicht geschlossen, und die gegenseitigen Leistungen werden zurückabgewickelt.
Wie widerrufe ich meinen Kredit richtig?
Für den Widerruf selbst gibt es keine strengen Formvorgaben. Sie müssen keine Gründe nennen und benötigen in der Regel keinen Anwalt. Damit Sie im Streitfall einen Nachweis haben, empfiehlt sich der Widerruf in Textform, also per Brief oder E-Mail, statt nur telefonisch.
Ein Widerrufsschreiben sollte enthalten:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre Kreditvertragsnummer.
- Das Datum des Vertragsabschlusses.
- Eine klare Formulierung, dass Sie den Vertrag widerrufen.
- Ihre Unterschrift bei postalischem Versand.
Für die Formulierung Ihres Widerrufs können Sie sich an folgendem Muster orientieren:
„Hiermit widerrufe ich den mit Ihnen am [Datum] geschlossenen Kreditvertrag mit der Vertragsnummer [Nummer]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs schriftlich.“
Ergänzen Sie das Schreiben um Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift sowie das Datum, und unterschreiben Sie es bei postalischem Versand handschriftlich.
Eine vollständige Musterformulierung zum Kopieren finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Neu seit Juni 2026: Der Widerrufsbutton für Online-Kredite
Wenn Sie Ihren Kredit online abgeschlossen haben, hat sich die Ausübung Ihres Widerrufsrechts seit dem 19. Juni 2026 vereinfacht: Anbieter müssen seitdem einen sogenannten Widerrufsbutton bereitstellen, mit dem sich ein Online-Kreditvertrag mit wenigen Klicks direkt widerrufen lässt, ohne Brief oder separate E-Mail. Am eigentlichen Widerrufsrecht und an der 14-tägigen Frist ändert das nichts, der Button macht die Ausübung lediglich einfacher.
Alle Details zum Ablauf, zur Rechtsgrundlage und dazu, was gilt, wenn ein Anbieter keinen Button bereitstellt, finden Sie in unserem separaten Artikel Widerrufsbutton wird Pflicht: Was das für Online-Kreditverträge bedeutet.

Was passiert nach dem Widerruf?
Wurde Ihr Widerruf fristgerecht und ordnungsgemäß erklärt, gilt der Kreditvertrag als von Anfang an nicht geschlossen. Das bedeutet für Sie:
- Eine bereits ausgezahlte Kreditsumme müssen Sie zurückzahlen, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach dem Widerruf.
- Eine Nichtabnahmeentschädigung für nicht abgerufene Kreditbeträge wird nicht fällig.
- Bei einer Baufinanzierung darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden.
- Für die Zeit der Nutzung kann unter Umständen ein Nutzungsersatz anfallen.
Ein Beispiel macht das greifbar: Bei einem Ratenkredit über 10.000 Euro, den Sie vollständig ausgezahlt bekommen haben, müssen Sie nach einem wirksamen Widerruf die 10.000 Euro innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Für die Zeit, in der Sie das Geld bereits genutzt haben, kann der Kreditgeber zusätzlich einen Nutzungsersatz verlangen, der sich in der Regel am marktüblichen Zins orientiert. Bereits gezahlte Raten werden dabei gegengerechnet, sodass am Ende nur eine Differenz übrig bleibt.
Achten Sie darauf, die Rückzahlungsfrist einzuhalten. Wenn Sie die Restschuld nicht rechtzeitig begleichen können, drohen Verzugskosten und im schlimmsten Fall weitere rechtliche Schritte der Bank. Prüfen Sie deshalb vor dem Widerruf, ob Sie die Rückabwicklung aus eigenen Mitteln, durch eine Anschlussfinanzierung oder einen Umschuldungskredit stemmen können.
Fazit
Ein unterschriebener Kreditvertrag ist kein endgültiger Schlusspunkt, der Kreditwiderruf ist in den meisten Fällen problemlos möglich. Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, sich ohne Angabe von Gründen wieder davon zu lösen, und diese Frist beginnt oft erst mit dem Erhalt Ihrer vollständigen Vertragsunterlagen. War die Widerrufsbelehrung Ihrer Bank fehlerhaft, kann Ihr Recht sogar deutlich länger bestehen. Seit Juni 2026 macht der neue Widerrufsbutton den Widerruf bei Online-Krediten zusätzlich einfacher. Wichtig ist in jedem Fall: Handeln Sie zügig, dokumentieren Sie Ihren Widerruf schriftlich und klären Sie vorab, wie Sie eine ausgezahlte Kreditsumme zurückzahlen können.
Häufige Fragen zum Kreditwiderruf
Ja. Solange die Widerrufsfrist noch läuft, spielt es keine Rolle, ob die Kreditsumme bereits ausgezahlt wurde. Sie müssen den Betrag im Widerrufsfall lediglich zurückzahlen.
Nein. Das Widerrufsrecht können Sie ohne Angabe von Gründen ausüben.
So wird umgangssprachlich das ewige Widerrufsrecht bezeichnet, das entsteht, wenn die Bank Sie fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. In diesem Fall kann die Widerrufsfrist deutlich länger als 14 Tage laufen.
Ja, grundsätzlich gilt auch hier die 14-Tage-Frist. Bei fehlerhafter Belehrung erlischt das Widerrufsrecht bei einer Baufinanzierung jedoch spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
Eine seit dem 19. Juni 2026 vorgeschriebene Schaltfläche, über die sich Online-Kreditverträge direkt widerrufen lassen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zum Widerrufsbutton.

