Kredit kündigen

Sie möchten wissen, wann genau Schulden verjähren? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die gesetzlichen Verjährungsfristen geregelt sind. Wir erklären Ihnen, was Verjährung bedeutet und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. 

Was bedeutet Verjährung?

Verjährung im juristischen Sinne bedeutet, dass Forderungen und Rechte nach einer bestimmten Zeit nicht mehr durchsetzbar sind. Schuldner haben dann das Recht, Zahlungen abzulehnen, wenn die Frist abgelaufen ist und die Forderung als verjährt gilt.

Das Ziel der Verjährungsfrist ist es, den Rechtsfrieden wiederherzustellen, da ältere Ansprüche oft schwer zu beweisen sind. Zeugen können sich nicht mehr genau erinnern und Dokumente könnten gelöscht oder verloren gegangen sein. 

Grundsätzlich verjähren alle Forderungen nach drei Jahren gemäß § 195 BGB, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen wie bei Mängelansprüchen.

Ein Beispiel hierfür: Markus lieh seinem Kollegen Tobias im Sommer 2018 3.000 Euro für eine Autoreparatur, mit der Vereinbarung, das Geld bis zum Sommer 2019 zurückzuzahlen. Obwohl Tobias nicht zurück zahlte und sie in den folgenden Jahren nicht darüber sprachen, möchte Markus sicherstellen, dass Tobias nicht annimmt, dass das Geld ein Geschenk war. Markus‘ Anspruch verfällt am 31. Dezember 2022, daher muss er vorher die Rückzahlung fordern, um Tobias‘ Berufung auf die Verjährungsfrist zu verhindern.

Die Forderungen haben eine begrenzte Durchsetzbarkeit – es gibt eine Frist. Um zu verhindern, dass diese Frist ungenutzt verstreicht, ist es wichtig zu wissen, wann die Verjährung eintritt und welche Schritte unternommen werden können, um sie zu unterbrechen.

So ermitteln Sie die dreijährige Verjährungsfrist richtig

Die Verjährung von Forderungen erfolgt in der Regel nach einer Frist von drei Jahren. Diese scheinbar einfache Regel birgt jedoch einige Voraussetzungen bei der Fristberechnung:

  • Die Verjährungsfrist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist oder die Leistung erbracht wurde. Das Datum, an dem die Rechnung dem Schuldner zugestellt wurde, ist dabei irrelevant.
  • Der Schuldner muss über die offene Forderung in Kenntnis gesetzt werden oder hätte werden müssen (gemäß BGB § 199 Abs. 1). Dies ist üblicherweise der Fall, wenn eine Leistung in Anspruch genommen wird.

Das bedeutet konkret: Die Verjährung offener Forderungen beginnt immer zum Ende des Kalenderjahres und erstreckt sich über drei volle Jahre – also bis zum Ende des dritten Jahres nach ihrem Entstehen. Angenommen, ein Unternehmen erbringt Leistungen im März und Oktober 2020, dann verjähren die daraus resultierenden Forderungen am 31. Dezember 2023, nach Ablauf von drei vollen Jahren (2021, 2022, 2023).

Die Verjährungsfristen variieren je nach Art der Ansprüche:

  • Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach 6 Monaten.
  • Bei Fracht- und Speditionskosten beträgt die Frist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
  • Kauf- und werkvertragliche Mängelansprüche verjähren 2 Jahre nach Ablieferung oder Abnahme.
  • Mängelansprüche bei Bauwerken und eingebauten mangelhaften Sachen haben eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
  • Ansprüche, die Rechte an Grundstücken betreffen, wie die Übertragung von Grundstückseigentum, verjähren nach 10 Jahren.

Verlängerung der Verjährungsfrist bei unklaren Rechtslagen

In seltenen Fällen kann der Beginn der Verjährungsfrist verschoben werden, wenn die Rechtslage unklar oder umstritten ist, wie vom Bundesgerichtshof entschieden (BGH, 17.11.2021, Az. IV ZR 113/20). Ob eine Klage zumutbar ist, beeinflusst den Beginn der Verjährungsfrist, selbst wenn der Ausgang des Rechtsstreits nicht vollständig absehbar ist. (BAG, 09.02.2022, Az. 5 AZR 368/21).

Obwohl Rechtsfragen oft umstritten sind oder höchstrichterliche Urteile noch ausstehen, führt dies nicht immer zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist. Eine Klageerhebung ist insbesondere dann unzumutbar, wenn eine ältere, entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorliegt (BGH, 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13).

Ein Beispiel hierfür sind die Fälle zu unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren. Solange die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche Gebühren billigte, war eine Rückforderungsklage für Darlehensnehmer nicht zumutbar. Erst als eine einheitliche Rechtsmeinung der Oberlandesgerichte entstand, dass solche Gebühren unwirksam sind, wurde eine Klage zumutbar und der Verjährungsbeginn entsprechend verschoben.

Wie Sie die Verjährung Ihrer Ansprüche effektiv stoppen können

Wenn Ihr Flug im Jahr 2020 gestrichen wurde, könnten Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, die innerhalb der deutschen Verjährungsfrist von drei Jahren bis zum Jahresende 2023 geltend gemacht werden muss. Eine einfache Mahnung oder ein Schreiben reicht nicht aus, um die Verjährung Ihrer Ansprüche zu verhindern. Hier erfahren Sie, welche Schritte erforderlich sind.

Beantragen Sie einen Mahnbescheid gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB über Online-Mahnantrag.de, um die Verjährung zu verhindern. Das automatisierte Verfahren ist kostengünstig und einfach.

Führen Sie Verhandlungen mit dem Schuldner gemäß § 203 BGB, um die Verjährung zu stoppen. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung, dass die Verjährungsfrist während der Verhandlungen angehalten wird.

Beschweren Sie sich bei einer Verbraucherschlichtungsstelle, um die Verjährungsfrist gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB anzuhalten. Nach Abschluss des Verfahrens läuft die Frist nach sechs Monaten weiter (§ 204 Abs. 2 BGB).

 Nehmen Sie an einer Verbraucherklage teil, um die Verjährung zu verhindern. Registrieren Sie Ihre Ansprüche in einem Klageregister im Rahmen von Musterfeststellungsklagen oder Abhilfeklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz.

Reichen Sie eine Klage ein, um die Verjährung zu stoppen. Für Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro beim Amtsgericht ist kein Anwalt erforderlich, jedoch müssen alle relevanten Dokumente vorhanden sein. Bei Forderungen über 5.000 Euro ist die Beauftragung eines Anwalts notwendig.

Strategien zur Verlängerung der Verjährungsfrist

Es gibt spezifische Methoden, um die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren zu verlängern, die Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Verjährung von Forderungen zu verzögern oder zu vermeiden, sodass Ansprüche möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden können.

  • Teilzahlungsvereinbarungen treffen: Indem eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen wird und der Schuldner zumindest eine minimale Rate entrichtet, kann die Verjährungsfrist von Neuem beginnen. Diese beginnt ab dem Ende des Kalenderjahres und erstreckt sich erneut über drei volle Jahre.
  • Verhandlungen führen: Aktive Verhandlungen mit dem Schuldner können ebenfalls die Verjährungsfrist für offene Forderungen verschieben. Eine schriftliche Bestätigung vom Schuldner ist ratsam, um im Falle eines Disputs klare Beweise zu haben.
  • Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: Leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein, unterbricht dies die Verjährung bei offenen Forderungen. Dieses Verfahren kann heutzutage einfach und kostengünstig online gestartet werden und sichert eine Forderung mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren. Ein vom Unternehmen ausgestellter Mahnbescheid verschiebt die Frist jedoch nicht.
  • Klage erheben: Sie können weiterhin eine Klage einreichen, um die Verjährung zu stoppen. Mit dem Eingang der Klage beim Gericht wird die Verjährung von Forderungen zunächst ausgesetzt. Dafür müssen Sie jedoch einen Rechtsanwalt beauftragen. Dadurch fallen höhere Kosten und Mehraufwand an. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist daher in der Regel zielführender.

Wann verjähren Schulden – Fazit

Schuldner sollten keinesfalls inaktiv bleiben und darauf hoffen, dass ihre Schulden irgendwann verjähren. Ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Vollstreckungstitel können die Verjährungsfristen deutlich verlängern, und selbst nach 30 Jahren können Forderungen unter Umständen immer noch bestehen.

Darüber hinaus signalisieren unbezahlte Forderungen über einen langen Zeitraum hinweg eine schlechte Zahlungsmoral, die sich negativ auf die Schufa-Auskunft auswirken kann. Dies kann wiederum Schwierigkeiten beim Abschluss neuer Verträge mit sich bringen.

Es ist daher ratsam, sich aktiv um eine Schuldenbereinigung zu kümmern. Ob durch außergerichtliche Maßnahmen oder das Einleiten einer Privatinsolvenz – nehmen Sie Ihre Finanzen selbst in die Hand und gehen Sie den ersten Schritt raus aus den Schulden.

FAQ – Wann verjähren Schulden

Wann verjähren Schulden?

Schulden verjähren normalerweise nach drei Jahren, es sei denn, es liegt ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein amtlicher Schuldtitel vor. Die Verjährungsfrist beträgt beim Finanzamt fünf Jahre und bei der Krankenkasse vier Jahre.

Was passiert mit Schulden nach 30 Jahren?

Titulierte Schulden verjähren nach 30 Jahren und können dann nicht mehr eingefordert werden, es sei denn, es wird anders festgelegt.

Wann ist ein Vollstreckungsbescheid verjährt?

Ein Vollstreckungsbescheid verfällt nach 30 Jahren, sofern der Schuldner den Anspruch nicht anerkannt hat und keine Vollstreckung erfolgt ist.

Welche Schulden verjähren nicht?

Grundsätzlich unterliegen alle Schulden der Verjährung, doch dies kann Jahrzehnte dauern. Gläubiger haben zahlreiche Mittel, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen, was dazu führen kann, dass Forderungen noch länger bestehen bleiben.

Wann verfallen Schulden bei der Bank?

Bei einem laufenden Darlehensvertrag ist die Verjährung für zehn Jahre gehemmt, während bei einem gekündigten Vertrag die Fristen je nach Urteil und Einzelfall zwischen drei und dreizehn Jahren variieren können. In manchen Fällen kann es sogar länger als dreizehn Jahre dauern.

Kreditbetrag
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366
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Repräsentatives Beispiel gemäß § 6a Abs. 4 PAngV: Nettodarlehensbetrag 6.000,00 €, effektiver Jahreszins 4,990 %, fester Sollzinssatz 4,883 % p.a., Laufzeit 48 Monate, 48 monatliche Raten à 137,84 €, Gesamtbetrag 6.616,32 €.
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