
Eine Bürgschaft für den Kredit: Ist das der Rettungsanker für Sie oder droht ein finanzieller Fallstrick? Netkredit24 beleuchtet viele Facetten der Bürgschaft, was die verschiedenen Bürgschaftsarten bedeuten und wann sie unwirksam sind. Eine Bürgschaftsversicherung wiederum schont die Liquidität. Wir klären auf, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Bürgschafts-Vereinbarung: Mit einer Bürgschafts-Vereinbarung steht der Bürger für die vereinbarten Verbindlichkeiten des Schuldners ein.
- Gesetzliche Vorgaben: Ein Verstoß gegen § 766 BGB kann die Bürgschaft nichtig machen.
- Abwägen: Eine Tabelle mit vielen Vor- und Nachteilen
- Ende der Bürgschaft: Nichtigkeit und Beendigung
Über Netkredit24
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Bürgschaft einfach erklärt: Crashkurs für Kreditnehmer und Bürgen
Die Kreditaufnahme wird zu einer kniffligen Sache, wenn der Kreditgeber Sicherheiten fordert. Eine Option ist die Bürgschaft. Leicht erklärt: Eine Bürgschaft ist ein Vertrag mit der einseitigen Verpflichtung einer Person, dem Bürgen für eine Verbindlichkeit eines Schuldners einzustehen. Das Wort Schuldner deutet darauf hin, dass es sich überwiegend um Kredite handelt. Daher tauchen wir tief in die Welt der Bürgschaften ein. Ob Bürgschaftsnehmer oder Bürge, Sie sind nach dem Lesen dieses Ratgebers gut informiert und werden Ihre beste Entscheidung treffen können.
Und was ist genau eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft ist gemäß § 765 BGB ein rechtlich bindender Vertrag mit einer einseitigen Verpflichtung. Es handelt sich um eine Besicherung, bei der der Begünstigte wie ein Kreditgeber einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Bürgen erhält. Die Rahmenbedingungen werden in einer Bürgschaftserklärung festgehalten. Der Bürge kommt im Rahmen dieser für die Verbindlichkeiten der Person (Hauptschuldner) auf, wenn diese ihre Zahlungen nicht leistet.
Warum braucht es eine Bürgschaft?
Reicht die Bonität eines zukünftigen Kreditnehmers nicht aus, können weitere Sicherheiten zu einem erfolgreichen Kreditantrag führen. Dazu zählen das Verpfänden von Vermögenswerten wie Bausparverträge, Aktien-/Investments-Depots, Sparguthaben, ein zweiter Antragsteller oder eine Bürgschaft. Die Bürgschaft wird benötigt, wenn andere einfachere Sicherheiten nicht vorhanden sind. Klingt einfach, oder?
Was sind die Voraussetzungen für die Übernahme einer Bürgschaft
Damit eine Bürgschaft gültig ist, macht der Gesetzgeber dem Bürgen als auch Kreditnehmer und Kreditgeber Vorgaben. Es muss eine Hauptschuld des Schuldners oder Forderung gegen ihn bestehen. Die drei Beteiligten Bürge, Kreditgeber und Kreditnehmer müssen volljährig sein. Die Abgabe des Bürgschaftsversprechens erfolgt schriftlich (§ 766 BGB). Den Bürgschaftsvertrag unterschreiben alle Beteiligten. Ein Bürge verfügt über ausreichende Sicherheiten. Der Kreditgebende erhält das Original der Bürgschaftsurkunde. Allein das Kreditinstitut entscheidet, ob es den Bürgen akzeptiert. Die Bürgschaft darf niemanden benachteiligen oder sittenwidrig gestaltet sein.
Was sind die Risiken für den Bürgen?
- Ein Bürge hat keinerlei Rechte und haftet bis zum Auslaufen der Bürgschaftsvereinbarung.
- Der Bürge kann vom Hauptschuldner einen Ausgleich der Forderungen verlangen. Eine Bank oder Gläubiger kann Bürgen ablehnen.
- Eintrag der Bürgschaft in SCHUFA möglich und gegebenenfalls Einfluss auf Bonität.
- Eine Bürgschaft ist so lange gültig, bis die Bürgschaftssumme beglichen wurde oder der vereinbarte Bürgschaftslaufzeitraum erreicht wird.
Selbstschuldnerisch, Ausfallbürgschaft & Co: Welcher Bürgschaftstyp oder Bürgschaftsvertrag ist der richtige für Sie?
Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaft. Die zwei häufigsten Formen sind die Folgenden.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der der Gläubiger, wie die kreditgebende Bank, kann direkt auf den Bürgen zukommen, sobald der Kreditnehmer in Verzug gerät. Für den Gläubiger kein langes Hin und Her, sondern sofortige Zahlungsaufforderung.
Ausfallbürgschaft: Bei dieser Variante muss der Gläubiger erst alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das Geld vom Kreditnehmer zu bekommen. Ist diese erfolglos, kann er sich an den Bürgen wenden. Das gibt dem Bürgen mehr Zeit und Sicherheit, und der Kreditnehmer hat mehr Druck.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Welche Risiken hat der Turbo unter den Bürgschaften?
Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist schnell und unkompliziert und vom Gläubiger geschätzt. Für den Bürgen birgt sie erhebliche Risiken: Bürgen heißt zahlen, auch wenn du nur hilfst.
Weitere weniger bekannte Bürgschaftsarten
Bürgschaft auf erste Anforderung: Diese Form ist besonders risikoreich für den Bürgen. Der Gläubiger kann den Bürgen sofort zur Zahlung auffordern, ohne Nachweis, dass der Kreditnehmer tatsächlich in Verzug ist.
Bürgschaft mit Befristung: Diese Bürgschaft ist zeitlich begrenzt. Sie endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist, unabhängig einer vollständigen Tilgung.
Bürgschaft mit Höchstbetrag: Hier ist die Haftung des Bürgen auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt, unabhängig der Kredithöhe.
Mithaftungsbürgschaft: Bei dieser Variante bürgen mehrere Personen gemeinsam für die Schuld des Kreditnehmers. Jeder Bürge haftet dabei für den Betrag im Verhältnis seines Anteils an der Bürgschaft.
Modifizierte selbstschuldnerische Bürgschaft: Eine abgeschwächte Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft, bei der der Gläubiger dem Bürgen vor der Inanspruchnahme eine angemessene Frist zur Stellungnahme einräumen muss. Nachbürgschaft: Ein weiterer Bürge bürgt für die Verpflichtungen des ersten Bürgen. Das erhöht die Sicherheit für den Gläubiger.
Welche Bürgschaftsart für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer Situation und vom Gläubiger ab. Im Zweifelsfall ist eine professionelle Beratung der erste Schritt vor der Annahme einer Bürgschaft beziehungsweise vor der Suche nach einem Bürgen.
Wie sieht das mit einer Bürgschaft in der Praxis aus?
Eltern bürgen für das erste Auto ihres Sohnes.
Jonas (21) hat gerade seine Ausbildung abgeschlossen und möchte ein Auto finanzieren, um mobil zur neuen Arbeitsstelle zu kommen. Er beantragt bei der Bank einen Kredit über 10.000 Euro. Da Jonas noch kein festes Einkommen über einen längeren Zeitraum vorweisen kann und keine Sicherheiten hat, lehnt die Bank den Kredit ab.
Sein Vater tritt als Bürge auf. Er verdient gut, ist schuldenfrei und hat ein festes Arbeitsverhältnis. Durch die Bürgschaft des Vaters bewilligt die Bank den Kredit. Der Vater unterschreibt eine Bürgschaftserklärung, in der er sich verpflichtet, die Rückzahlung des Kredits zu übernehmen, falls Jonas nicht mehr zahlen kann.
Lebenspartner bürgt für den Schritt in die Selbstständigkeit
Lea ist selbstständig und möchte einen Kredit über 15.000 Euro aufnehmen, um den Schritt als Pinterest Marketingberaterin zu wagen. Sie hat einen Businessplan und auch schon die ersten Kunden mit wechselnden Einkünfte. Doch ohne festen Gehaltsnachweis ist es für Selbstständige oft schwer, Kredite zu bekommen. Ihr Lebenspartner Bernd ist degegen beim Deutschen Zoll als Beamter tätig. Als Beamter ist seine Bürgschaft nahezu ausfallsicher, was zusätzlich zu einem günstigen Zins für Lea´s Kredit führt. Wenn Leas Geschäft jedoch schlecht läuft und sie nicht zahlen kann, wird Bernd den Kredit inklusive Zinsen tilgen müssen.
Bürgschaft in einer Wohngemeinschaft
Drei Studierende möchten gemeinsam eine Wohnung mieten und müssen eine Kaution hinterlegen. Sie nehmen dafür gemeinsam einen kleinen Kredit auf. Da keiner der Studierenden ein geregeltes Einkommen hat, verlangt die Bank einen Bürgen.Die Mutter einer der Mitbewohner übernimmt die Bürgschaft. Sie haftet beim Ausfall der Kreditraten für die gesamte Kreditsumme – nicht nur für den Anteil ihres Kindes.
Wenig bekannt, schont Ihre Liquidität: Die Mietbürgschaft
Sie haben Ihre Traumwohnung oder Haus gefunden, jedoch sprengt die Kaution Ihr Budget? Eine Mietbürgschaft-Versicherung kann die Lösung sein! Anstatt die Kaution bar zu hinterlegen, bezahlen Sie einen jährlichen Beitrag an eine Versicherungsgesellschaft. So bleibt Ihnen mehr finanzielle Freiheit bei der Einrichtung des Wohntraums. Die Versicherungsgesellschaft bürgt für die Kaution.
Das sollten Bürgen und Kreditnehmer beachten
Eine Bürgschaft ist ein großer Vertrauensbeweis, mit einer großen Verantwortung. Wenn der Kredit platzt, hat das neben finanziellen auch persönliche Konsequenzen. Egal, ob Bürge oder Kreditnehmer, ein paar nahezu goldene Regeln sollten Sie möglichst beachten:
Transparenz: Sprechen Sie offen über Ihre finanzielle Situation und Pläne mit dem möglichen Bürgen und unterrichten Sie ihn frühzeitig bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten bei den Zahlungen
Vertrag prüfen: Lesen Sie den Bürgschaftsvertrag sorgfältig durch und lassen sich unverständige Klauseln erklären.
Risiko abschätzen: Seien Sie sich bewusst, dass Sie als Bürge das Risiko eingehen, auch in einem für Sie ungünstigen Moment für die Bürgschaft Geldmittel bereithalten müssen.
Absichern: Für die Risiken eines Todesfalls oder einen Unfall gibt es für die meisten Personen günstigen Versicherungsschutz, den sich der Bürge in Höhe der Haftungssumme abtreten lassen kann. Weitere Absicherungen können sein: Versicherungsschutz im Fall der Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit.
Die Vor- und Nachteile auf einen Blick
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Kreditaufnahme auch bei schlechter Bonität | Risiko der Inanspruchnahme als Bürge |
Günstigere Konditionen möglich | Belastung der eigenen finanziellen Situation |
Unterstützung von Freunden und Familie | Möglicher Konflikt mit dem Kreditnehmer |
Nichtigkeit der Bürgschaft nach § 138 BGB
Der § 138 BGB schützt vor Wucher und Sittenwidrigkeit. Wenn die Bürgschaft in einem auffälligen Missverhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen steht, kann sie für nichtig erklärt werden. Das ist besonders wichtig, wenn unerfahrene oder leichtgläubige Personen eine Bürgschaft eingehen.
Bürgschaft ade – Wann erlischt eine Bürgschaft?
Auch wenn du eine Bürgschaft eingegangen bist, heißt das nicht, dass du für immer daran gebunden bist. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Bürgschaft erlöschen kann:
- Tilgung des Kredits: Sobald der Kreditnehmer seine Schulden vollständig beglichen hat, ist auch die Bürgschaft hinfällig.
- Vereinbarung: Bürge und Gläubiger können sich einvernehmlich auf die Aufhebung der Bürgschaft einigen.
- Tod des Bürgen: In manchen Fällen erlischt die Bürgschaft mit dem Tod des Bürgen.
Bürgschaft ja oder nein? Eine Checkliste für Ihre Entscheidung
- Bevor Sie sich für oder gegen eine Bürgschaft entscheiden, sollten SIe sich die folgenden Fragen stellen:
- Können Sie es sich jederzeit leisten, für die Schulden anderer einzustehen?
- Verstehen Sie die Risiken und Konsequenzen der Bürgschaft?
- Gibt es alternative Lösungen, die weniger riskant sind?
- Kann die Bürgschaftserklärung entschärft werden?
Fazit: Die private Bürgschaft als Chance mit Verantwortung
Eine private Bürgschaft kann für Kreditnehmer eine wertvolle Unterstützung sein, insbesondere wenn die eigene Bonität nicht ausreicht, um einen Kredit zu erhalten. Durch die Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person, im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners für die Verbindlichkeiten einzustehen. Dies erhöht die Sicherheit für den Kreditgeber und kann die Chancen auf eine Kreditzusage verbessern.
Allerdings ist eine Bürgschaft nicht ohne Risiken. Der Bürge haftet mit seinem eigenen Vermögen und kann im Ernstfall zur vollständigen Rückzahlung des Kredits herangezogen werden. Daher ist es essenziell, dass sowohl Kreditnehmer als auch potenzielle Bürgen die rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Konsequenzen einer Bürgschaft genau verstehen. Eine schriftliche Vereinbarung gemäß § 766 BGB ist dabei unerlässlich, um die Gültigkeit der Bürgschaft sicherzustellen.
Bevor man sich für eine Bürgschaft entscheidet, sollte man sorgfältig abwägen, ob diese Form der Absicherung die richtige Wahl ist. Es empfiehlt sich, alle Alternativen zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.