Auto wird gepfändet

Bei Selbstständigen und Privatpersonen kommt häufig die Kontopfändung zum Einsatz, während bei Arbeitnehmern die Lohnpfändung eine effektive Methode für Gläubiger darstellt. Pfändungs-Schutzfristen und das P-Konto verschaffen Schuldnern zumindest kurzfristig etwas finanziellen Spielraum bei der Zwangsvollstreckung.

Das Wichtigste auf einen Blick:

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Pfändungsfreibetrag – So sichern Sie Ihr Existenzminimum

Wenn Gläubiger eine Zwangsvollstreckung erwirken, fragen Sie sich vielleicht, wie Sie trotz einer Lohn- oder Kontopfändung ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Gesetzgeber passt jährlich zum 1.7. die Pfändungstabelle an. Vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 beträgt der Pfändungsfreibetrag 1.491,75 Euro. Hinzu kommen mögliche Freibeträge für unterhaltspflichtige Personen.

Bei der Gehaltspfändung übernimmt der Arbeitgeber die Berechnung des Anteils, der gepfändet werden darf. Der Pfändungsschutz ermöglicht nur ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Das P-Konto wird in die SCHUFA eingetragen, um sicherzustellen, dass jede Person nur ein P-Konto führt.

Gut zu wissen: Was genau ist eine Pfändung? Die Pfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche durchsetzen. Neben Forderungspfändungen, wie Konto- oder Gehaltspfändung, gibt es die Sachpfändung an Immobilien oder Fahrzeugen und die Pfändung von Vermögensrechten wie Gesellschafts- oder Unternehmensanteile. Allerdings sind nicht alle beweglichen Sachen des Schuldners pfändbar – Gegenstände des persönlichen Bedarfs sind oft geschützt.

Mysterium Kontopfändung: Ursachen, Ablauf und Ihre Rechte

Eine Kontopfändung ist für Betroffene oft ein Schock. Bei diesem Konto-Koma sind Transaktionen wie Auszahlungen unmöglich. Auf das Risiko ist der Schuldner durch den Vollstreckungs-Bescheid vorbereitet.

Nach Eingang des Pfändungs- oder Überweisungs-Beschlusses bei der Bank erhält der Schuldner eine Mitteilung vom Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamten. Es tritt eine 4-wöchentliche Verfügungssperre in Kraft bevor die Pfändung des Guthabens beginnt. In seltenen Fällen ist die Pfändung des Dispos möglich. Lediglich wenn Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, bleibt Ihnen ein Existenzminimum erhalten, auch trotz laufender Pfändung.

Erhält die SCHUFA von der Kontopfändung Kenntnis, hat dies negative Auswirkungen auf Ihren Schufa-Score. Von einer Pfändung durch eine Steuerbehörde erfährt die SCHUFA normalerweise nichts, da sie kein Mitglied der SCHUFA ist. Es sei denn, es kommt zum Eintrag ins Schuldnerverzeichnis (eidesstattliche Versicherung).

Der Pfändungsbeschluss verliert seine Gültigkeit, wenn die Forderung beglichen oder eine Einigung mit dem Gläubiger erzielt wurde.

Ablauf einer Pfändung

  1. Der Gläubiger benötigt einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner.
  2. Der Vollstreckungstitel wird dem Schuldner per Postzustellungsurkunde zugestellt.
  3. Der Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht eine Lohn-, Konto- oder Sachpfändung.
  4. Das Gericht stellt dem Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu.
  5. Der Gläubiger übersendet diesen an den Gerichtsvollzieher.
  6. Der Gerichtsvollzieher stellt den Beschluss dem Arbeitgeber (bei Lohnpfändung), der Bank (bei Kontopfändung) oder dem Schuldner (bei Sachpfändung) zu.
  7. Banken und Arbeitgeber berechnen innerhalb von 2 und 4 Wochen den pfändbaren Betrag. Die Gläubiger erhalten die pfändbaren Summen bis zur vollständigen Tilgung.

Gibt es eine Kontopfändung ohne Ankündigung?

Als Schuldner werden Sie durch die Zustellung des Vollstreckungstitels beziehungsweise Mahnung von Behörden informiert. Nach dem Ablauf der jeweiligen Fristen kann jeder Schuldner mit einer Zwangsvollstreckung auf das Bankkonto rechnen. Ein Gerichtsvollzieher sowie Finanzamt und die Träger der Sozialversicherung wie Krankenkasse stellen dem Kontoinhaber den Pfändungs- und Überweisungs-Beschluss zur Kontopfändung zu.

Gehalts- und Lohnpfändung: Wenn Ihnen das Einkommen nicht mehr gehört

Eine Gehalts- oder Lohnpfändung führt oft zu erheblichen finanziellen Problemen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den pfändungsfreien Betrag direkt an den Gläubiger abzuführen. Der Freibetrag und einige Bestandteile des Einkommens genießen teilweise einen Pfändungsschutz, sodass Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Höhe des pfändbaren Betrags richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle und erhöht sich mit Unterhaltspflichten. Diese Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sichern das Existenzminimum.

Welche Einkommen sind unpfändbar?

Einige Einkommen unterliegen einer Pfändungsschutz-Regelung. Das bedeutet, dass bestimmte Einkünfte, wie Sozialleistungen, Kindergeld oder Renten bis zu einer bestimmten Höhe, vor der Pfändung geschützt sind und dem Schuldner weiterhin zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gibt es Einkommensarten, die entweder vollständig unpfändbar oder nur teilweise pfändbar sind.

Zu den unpfändbaren Einkommen zählen:

  • Urlaubsgeld
  • Aufwandsentschädigungen
  • Entgelt wie Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen
  • Erziehungsgelder
  • Studienbeihilfen
  • Blindenzulagen
  • Beihilfen zur Geburt oder Eheschließung (sofern im üblichen Rahmen)
  • Beiträge zur Riester-Rente

Zu den teilweise pfändbaren Einkommen zählen:

  • 50 Prozent vom Weihnachtsgeld bis 750 Euro
  • 50 Prozent der Vergütung für Überstunden bis 670 Euro

Bedingt pfändbar sind Renten, Krankenkassen, Einkünfte aus Stiftungen und Todesfall-Versicherungsleistungen über 5.400 Euro.

Gibt es einen Unterschied zwischen Vollstreckung durch Finanzamt und „normaler“ Pfändung?

Ja, das Finanzamt und Sozialversicherungsträger sind privilegierte Gläubiger. Sie vollstrecken ohne gerichtlichen Vollstreckungs-Bescheid oder Gerichtsurteil. Die Abgabenordnung (AO) § 259 sieht eine Woche nach Mahnung bereits die Möglichkeit einer Vollstreckung vor. Grundsätzlich nutzen Finanzbehörden drei Maßnahmen zur Vollstreckung: Kontopfändung, Sachpfändung und Lohnpfändung.

Deutsche Behörden greifen durch das Kontenabrufverfahren über das Bundeszentralamt für Steuern auf einen zentralen Datenpool aller Banken zu. So sind sie vor der Pfändung im Bilde, auf welchen Konten sich pfändbare Geldmittel befinden. Nach der Sicherung von Forderungen auf dem Konto sendet das Finanzamt an den Schuldner eine Pfändungs- und Einziehungs-Verfügung per Post. Alle anderen Gläubiger beauftragen normalerweise einen Gerichtsvollzieher, der den gerichtlich festgestellten Betrag bei der Bank gemäß § 829 Abs. 2 Satz 2 ZPO pfänden lässt.

4-Wochen-Schutzfrist, um Kontopfändung zu begleichen

Bei einer Kontopfändung in Deutschland gibt es eine wichtige Regelung: die 4-Wochen-Schutzfrist. Diese Frist beginnt mit der Information über die Pfändung an das Kreditinstitut. Innerhalb dieser Zeit darf die Bank oder Sparkasse kein Geld an den Gläubiger überweisen.

Der Kontoinhaber hat drei Möglichkeiten: Wandeln Sie Ihr Konto in ein P-Konto um und sichern Sie sich das Existenzminimum, erstellen Sie einen Zahlungsauftrag und begleichen Sie den Pfändungsbetrag oder legen Sie nach Tilgung/ Verhandlung mit dem Gläubiger eine Bescheinigung vor. Ohne Entscheidung bleibt das Konto gesperrt. Es kann kein Geld abgehoben oder überwiesen werden. Diese Schutzfrist gibt es nur einmalig.

Gründe wie Kind, Unterhalt, Krankheit: Wann Sie einen höheren Freibetrag bekommen

In der Zivilprozessordnung (§ 902 ZPO) sind die Fälle geregelt, in denen der Grundfreibetrag erhöht werden kann. Wer unterhaltspflichtig ist, erhält pro unterhaltsberechtigte Person einen zusätzlichen Freibetrag, maximal jedoch für fünf Personen. Auch Empfänger von Sozialleistungen oder Personen mit hohen Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren pfändungsfreien Betrag geltend machen.

Zusätzlich können besondere finanzielle Belastungen, etwa durch Pflegekosten oder behinderungsbedingte Mehrausgaben, berücksichtigt werden. Ist unklar, ob eine Erhöhung des Freibetrags möglich ist, sollte ein Antrag direkt beim Vollstreckungsgericht gestellt werden. Dort wird geprüft, ob die individuellen Umstände eine Anpassung rechtfertigen.

Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Pfändung beim Finanzamt

In wenigen Fällen kann die Finanzbehörde einen Aufschub genehmigen. Persönliche Gründe wie eine schwere Erkrankung können den Antrag auf Aufhebung der Pfändung erfolgreich machen. Vor Beginn der Vollstreckung ist ein Antrag auf Stundung (§ 222 AO) möglich. Ansonsten bleibt ein Vollstreckungsaufschub mit ausreichender Begründung. In allen Fällen erwarten Finanzbehörden, dass die Schuld in absehbarer Zeit zuverlässig beglichen werden kann. Es ist eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörden ohne Rechtsanspruch. Eine weitere Möglichkeit ist ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschulden nach § 278 AO bei Verheirateten.

Schulden bezahlt – Wann ist Ihr Konto endlich wieder frei?

Sobald die Schulden vollständig beglichen sind, wird die Pfändung schnellstmöglich aufgehoben. Nach der letzten Zahlung sendet der Gläubiger beziehungsweise der Gerichtsvollzieher eine Erklärung zum Aufheben der Pfändung an die Bank oder Sparkasse. Sie hebt die Pfändung auf – dieser Vorgang dauert wenige Tage. Bei Verzögerungen hilft es, den Gläubiger direkt zu kontaktieren und um eine schnelle Bearbeitung zu bitten.

Fazit: Eine Pfändung ist ärgerlich, ein P-Konto sichert Ihr monatliches Existenzminimum

Eine Pfändung kann für Betroffene schnell existenzbedrohend werden. Durch einen Vollstreckungs-Bescheid erhalten Sie Kenntnis von dem Risiko einer Pfändung. Behörden, wie Krankenkassen oder Finanzämter, pfänden ohne Gerichtsbeschluss nach Ablauf der Mahnfrist.

Die typischen Pfändungen sind Gehalts- und Kontenpfändungen. Da es keinen automatischen Schutz vor Kontopfändungen gibt, sichert nur die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto das Existenzminimum. Mit einem Antrag auf Aufhebung der Pfändung bei der Steuerbehörde kann diese aus Kulanz eine Pfändung aussetzen.

Kann ich die Pfändung im Online-Banking einsehen?

Sehr wahrscheinlich können Sie eine Pfändung im Online-Banking sehen. Denn Banken sind verpflichtet, alle wesentlichen Informationen über die Kontobewegungen auf den Kontoauszügen auszuweisen. Die Darstellung im Online-Banking ist nicht einheitlich, sodass möglicherweise nicht jede Bank die gesamte Pfändungssumme anzeigt.

Kann ich mein Konto trotz Pfändung weiter nutzen?

Ja, aber mit Einschränkungen. Ohne ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) wird das gesamte Guthaben bis zur Pfändungssumme eingefroren, sodass keine Auszahlungen oder Überweisungen möglich sind. Mit einem P-Konto bleibt ein gesetzlich geschützter Freibetrag verfügbar, über den Sie weiterhin verfügen können. Wichtig ist, dass ein normales Girokonto rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt wird, um weiterhin Zugriff auf das geschützte Guthaben zu haben.

Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beantragen – lohnt sich das?

Liegen die Voraussetzungen für die Erhöhung eines Freibetrags vor, können Inhaber eines P-Kontos auf Antrag den Grundfreibetrag beim Kreditinstitut erhöhen. Zumeist genügt hierfür die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Die Stellen, die Erhöhungsbeträge nach § 902 Satz 1 ZPO (Familienkassen und Sozialleistungsträger) stellen auf Antrag eine solche Bescheinigung aus. Zudem sind Arbeitgeber und Schuldnerberatungsstellen befugt, eine Bescheinigung über Erhöhungsbeträge auszustellen.

Was darf alles gepfändet werden?

Grundsätzlich dürfen Geldbeträge auf dem Konto, Lohn und Wertgegenstände gepfändet werden, wenn Schulden nicht beglichen werden. Dazu gehören Teile des Einkommens, sofern sie über der Pfändungsfreigrenze liegen, sowie Sachwerte wie Schmuck, Fahrzeuge oder Luxusgüter, die nicht zur grundlegenden Lebensführung notwendig sind. Unpfändbar sind dagegen Dinge des täglichen Bedarfs, wie Kleidung, Möbel, Haushaltsgeräte oder Gegenstände, die für die Berufsausübung erforderlich sind.

Wo kann ich meine Pfändungen einsehen?

In der Regel informiert die Bank den Kontoinhaber über eine Pfändung. Dies kann per Brief, Nachricht im Online-Banking oder durch eine direkte Sperrung des Kontos erfolgen. Falls plötzlich kein Zugriff auf das Guthaben besteht oder Überweisungen nicht mehr möglich sind, könnte eine Pfändung der Grund sein. Eine Rückfrage bei der Bank bringt in solchen Fällen Klarheit.

Was passiert mit einem P-Konto, wenn keine Pfändung vorliegt?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) kann auch ohne eine aktive Pfändung genutzt werden. In diesem Fall funktioniert es wie ein normales Girokonto, allerdings mit einigen Einschränkungen. Zum Beispiel sind keine Gemeinschaftskonten möglich, und es gibt keine Kreditlinien oder Dispokredite. Falls keine Pfändung vorliegt und das P-Konto nicht mehr benötigt wird, kann es jederzeit in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden. Dafür reicht in der Regel ein formloser Antrag bei der Bank. Es ist sinnvoll, dies zu tun, da einige Banken für ein P-Konto höhere Kontoführungsgebühren verlangen als für ein reguläres Konto.

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